Empfehlungsvorlage - VO/0289/06
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Übernahme der Materialkosten für die Erweiterung einer Flutlichtanlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
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Vorberatung
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14.11.2006
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Entscheidung
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05.12.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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19.12.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Vorsitzende des Fußballvereins SC Viktoria
Rath-Anhoven hat mit Datum vom 26. September 2006 beantragt, die Materialkosten
für eine geplante Erweiterung der Flutlichtanlage auf dem alten Sportplatz zu
übernehmen.
Anfang der 70er Jahre hat der Verein in Eigenleistung
2 Flutlichtmasten für Training auf dem Sportplatz in Rath-Anhoven installiert.
Da seit einiger Zeit vermehrt Spiele und insbesondere Nachholspiele in den
Abendstunden angesetzt werden, ist ein ordentlicher Spielbetrieb nicht mehr
gewährleistet.
Der Vorstand des SC Viktoria Rath-Anhoven ist aus
dieser Zwangslage heraus bereit die Flutlichtanlage in Eigenleistung zu
erstellen, soweit die Stadt Wegberg die Materialkosten hierfür übernimmt. Diese
belaufen sich auf ca. 14.000,00 €.
Da der alte Sportplatz im Eigentum der Stadt Wegberg
steht, soll die erstellte Anlage im Anschluss in das Eigentum der Stadt Wegberg
übergehen. Der Verein verpflichtet sich für die Unterhaltung der Anlage
aufzukommen, soweit es sich um kleinere Unterhaltungsarbeiten handelt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung. Kultur, Soziales und Sport schlägt dem Haupt- und Finanzausschuss vor, dass sich die Stadt Wegberg an der Erstellung einer Flutlichtanlage, die auch in den Abendstunden einen ordentlichen Spielbetrieb gewährleisten kann, mit 14.000,00 € beteiligt. Der Betrag soll noch in diesem Jahr an den Verein ausgezahlt werden, damit durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer ab dem 01.01.2007 keine Mehrkosten entstehen. Die ordentliche Verwendung der Mittel ist der Verwaltung durch Vorlage entsprechender Belege nachzuweisen.
