Entscheidungsvorlage - VO/1912/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Berechnung der Grundgebühr

Aufgrund des positiven Ergebnisses der Ausschreibung über die Abfalllogistikleistungen ab dem Jahr 2012 können für die zur Ermittlung der Grundgebühren relevanten Kosten im nächsten Jahr erheblich gesenkt werden. Insbesondere bei den Aufwendungen für die Sammlung und den Transport von Abfällen kann im Vergleich zum Vorjahr mit reduzierten Kosten in Höhe von rund 300.000 Euro kalkuliert werden.

Im Bereich der Erlöse aus der Altpapierverwertung wird es im nächsten Jahr eine Veränderung der Berechnung der Altpapiererlöse in der Form geben, dass nur noch 50 Prozent der aus der Verwertung des Altpapiers erzielen Erlöse vom Kreis Heinsberg an die Kommunen weitergeleitet wird. Die Maßnahme wird damit begründet, dass der Kreis Heinsberg als für die Altpapiervermarktung zuständige Körperschaft den Altpapierverkauf ab dem Jahr 2012 mittels einer öffentlichen Ausschreibung neu vergeben hat und in Zukunft die Logistikkosten für die Altpapierverwertung separat dem Kreis Heinsberg berechnet werden. Die einbehaltenen Erlöse werden verwandt, um Schwankungen dieser Logistikkosten aufzufangen. Sofern die einbehaltenen Erlöse die Logistikkosten für den Altpapierverkauf übersteigen, wird dieser Überschuss zur Senkung der von den Kommunen zu leistenden Deponiegebühren verwandt. Allerdings liegt das Preisniveau für die Altpapierverwertung aufgrund der Ausschreibung durch den Kreis im nächsten Jahr so hoch, dass trotz der veränderten Abrechnungsmethode mit einer leichten Erhöhung der Erlöse aus der Altpapiervermarktung zu rechnen ist.     

Somit ist eine Reduzierung der Grundgebühr im nächsten Jahr im Vergleich zum Vorjahr von durchschnittlich 30 Prozent möglich.

 

Berechnung der Gewichtsgebühr

Auch im Bereich der zur Ermittlung der Gewichtsgebühr herangezogenen Kosten ist mit einer Reduzierung zu planen. Diese Reduzierung rührt hauptsächlich aus der beabsichtigten Senkung der Tonnagegebühr für die Entsorgung von Restabfällen und Restsperrmüll auf 184,00 Euro (2011: 198,00 Euro) durch den Kreis Heinsberg als entsorgungspflichtige Körperschaft. Allerdings ist durch den Kreis Heinsberg beabsichtigt, die Grundgebühr je Einwohner im nächsten Jahr auf 5,00 Euro (2011: 4,55 Euro) festzusetzen.

Durch die in der Gesamtheit verringerten Entsorgungskosten kann ebenfalls die Gewichtsgebühr je Kilogramm Restabfall auf 0,28 Euro (2011: 0,32 Euro) gesenkt werden.

 

Berechnung der Zusatzgebühren

Die Zusatzgebühren werden bei der tatsächlichen Inanspruchnahme durch den Abgabenpflichtigen für eine mit einer Zusatzgebühr belegten Leistung erhoben.

Durch die Senkung der Kosten für die Unternehmerleistungen können auch die Zusatzgebühren zum überwiegenden Teil im nächsten Jahr deutlich gesenkt werden. So kann die Gebühr für die Restabfallentleerung von 80, 120 und 240 Liter Behälter oberhalb der in der Grundgebühr enthaltenden 13 Entleerungen auf 0,61 Euro (2011: 1,06 Euro) je Zusatzleerung gesenkt werden. Für eine zweiwöchentliche Entleerung eines 1.100 Liter Altpapiercontainers ist eine Senkung der Zusatzgebühr von derzeit 198,38 Euro auf 66,82 € möglich.

Lediglich für einen Tausch von Restabfall- und Altpapierbehälter, wo durch das Behältervolumen verändert wird, errechnet sich eine Gebührenerhöhung je Tauschaktion auf 39,09 Euro (2011: Restabfallbehälter 27,37 Euro; Altpapierbehälter 20,52 Euro).

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Die Erträge und Aufwendungen aus der Gebührenbedarfsberechnung werden für die Haushaltsplanung 2012 beim Produkt 11 02 00 Abfallwirtschaft angemeldet.

 

 

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr bittet den Haupt- und Finanzausschuss, der Gebührenbedarfsberechnung zur Ermittlung der Abfallgebühren 2012 zuzustimmen und dem Rat der Stadt Wegberg vorzuschlagen, die Gebührenbedarfsberechnung zur Ermittlung der Abfallgebühren für das Haushaltsjahr 2012 zu beschließen.

 

 

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Anlagen

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