Entscheidungsvorlage - VO/1924/11
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung der Hebesätze für Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Stadtkämmerin
- Finale Freigabe:
- Hülsen, Verena
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Vorberatung
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06.12.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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20.12.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt
Bei der überörtlichen Prüfung im Jahr 2010 hat die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) innerhalb des Untersuchungsbereiches Finanzen die Ertragslage der Stadt analysiert. Hierbei weist die GPA auf eine relative Ertragsschwäche der Stadt Wegberg hin und empfiehlt die Anhebung der Hebesätze. Der Prüfbericht wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 24.02.2011 zur Kenntnis genommen. Die von der GPA vorgeschlagene Erhöhung der Hebesätze wurde als Konsolidierungsmaßnahme in den Haushalt 2011 eingearbeitet und in der mittelfristigen Ergebnisplanung 2012 - 2015 ergebniswirksam dargestellt.
Durch das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) werden seit dem Haushaltsjahr 2011 bei der Berechnung der Steuerkraft fiktive Hebesätze herangezogen, die über den tatsächlich beschlossenen liegen. Das bedeutet, dass für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen der Stadt Wegberg eine höhere Steuerkraft zugrunde gelegt wird, als tatsächlich besteht.
§ 6 der Haushaltssatzung der Stadt Wegberg enthält die Festsetzung der Realsteuersätze. Eine politische Beratung über die Hebesätze erfolgt üblicherweise im Zusammenhang mit der Beratung der Haushaltssatzung. Der Haushaltsplan 2012 kann allerdings bis zum Jahresende nicht beschlossen werden.
Aus diesem Grund sollte über die bisherige Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Wegberg vom 18. Dezember 2002 neu entschieden werden. Die Hebesätze der Stadt Wegberg sind seit dem 01.01.2003 unverändert.
Die in der Anlage 1 dargestellten Tabellen weisen die Durchschnittswerte der Hebesätze der Städte und Gemeinden im Kreis Heinsberg und den umliegenden Städten aus. Im Vergleich mit den Städten und Gemeinden im Kreis Heinsberg liegt die Stadt Wegberg bei der Grundsteuer B mit 3 Prozentpunkten unter und bei der Gewerbesteuer mit 2 bzw. 3 Prozentpunkten über dem Durchschnitt. Betrachtet man zusätzlich die umliegenden Städte und Gemeinden wie Mönchengladbach, Niederkrüchten, Schwalmtal, Brüggen und Viersen, so ist festzustellen, dass die Stadt Wegberg bei der Grundsteuer B 18 bzw. 19 Prozentpunkte und bei der Gewerbesteuer 7 Prozentpunkte unter dem Durchschnitt liegt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Städte Mönchengladbach und Viersen die Durchschnittswerte aufgrund ihrer hohen Hebesätze beeinflussen.
2. Auswirkungen für den Steuerpflichtigen
Die nachstehenden Tabellen stellen die Auswirkungen für den Steuerpflichtigen anhand von beispielhaft ausgewählten Einzelfällen dar. Bei der Erhöhung der Hebesätze lt. Vorschlag der Gemeindeprüfungsanstalt ergibt sich für den Steuerpflichtigen eines Grundstückes eine Erhöhung von 10,5% und eines Gewerbebetriebes eine Erhöhung von 7,4%, sofern der Gewinn nicht unter dem Freibetrag gem. § 11 GewStG (Gewerbesteuergesetz) liegt.
Grundsteuer B
| Messbetrag* | Jahressteuer 2011 | Jahressteuer 2012 | Erhöhung |
Steuerpflichtiger A | 40,00 | 152,40 | 168,40 | 10,5 % |
Steuerpflichtiger B | 80,00 | 304,80 | 336,80 | |
Steuerpflichtiger C | 120,00 | 457,20 | 505,20 |
*wird vom Finanzamt aufgrund des Einheitswertes ermittelt.
Gewerbesteuer
| Messbetrag*
| Jahressteuer 2011 | Jahressteuer 2012 | Erhöhung |
Steuerpflichtiger X | 90.000,00 | 362.700,00 | 389.700,00 | 7,4 % |
Steuerpflichtiger Y | 10.000,00 | 40.300,00 | 43.300,00 | |
Steuerpflichtiger Z | 500,00 | 2.015,00 | 2.165,00 |
*wird vom Finanzamt aufgrund des Gewinns ermittelt.
3. Verbesserung der Ertragslage des städtischen Haushaltes
Mit Runderlass vom 09. September 2011 hat das Ministerium für Inneres und Kommunales im Einvernehmen mit dem Finanzministerium die Orientierungsdaten 2012-2015 für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen bekanntgegeben (Az. 34-46.05.01-264/11). Die Orientierungsdaten sind Durchschnittswerte für alle Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie geben Anhaltspunkte für die individuelle gemeindliche Finanzplanung. Im Bereich der Gewerbesteuer stellen diese Orientierungsdaten nur eine generalisierende Orientierungshilfe für die Haushaltsplanungen der einzelnen Gemeinden dar. Dies ist auf die unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten zurückzuführen.
Unter Berücksichtigung der im Runderlass aufgeführten prozentualen Veränderungen für die Jahre 2012-2015 lassen sich die Erträge im Bereich der Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer prognostizieren. Grundlage für die Berechnung der zukünftigen Erträge ist das tatsächliche Grundsteuer B- und Gewerbeaufkommen im Haushaltsjahr 2011.
Die aktuellen Daten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. (Stichtag: 22.11.2011)
| Ansatz 2011 | bisher gebucht | gerundet |
Grundsteuer A | 80.000,00 | 76.759,04 | 77.000,00 |
Grundsteuer B | 3.516.000,00 | 3.568.616,28 | 3.570.000,00 |
Gewerbesteuer | 7.778.000,00 | 7.573.887,76 | 7.570.000,00 |
Um die Planansätze für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2012-2015 zu prognostizieren, werden die oben aufgeführten gerundeten Beträge zugrunde gelegt und um die prozentualen Veränderungen des Runderlasses vom 09. September 2011 erhöht. Die Berechnungen der einzelnen Planansätze sind in der Anlage 2 dargestellt.
Für die Berechnung der Mehrerträge werden die Planansätze 2012-2015 und die vorgeschlagenen Hebesätze der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) zugrunde gelegt.
Der Fachbereich Finanzwirtschaft hat außerdem die finanziellen Auswirkungen einer über die GPA-Vorschläge hinausgehenden Anhebung der Hebesätze untersucht.
? Die expliziten Berechnungen der Mehrerträge sind der Anlage 3 zu entnehmen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, entsprechend der Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt die Hebesätze zum Haushaltsjahr 2012 bei der Grundsteuer A auf 236%, bei der Grundsteuer B auf 421% und bei der Gewerbesteuer auf 433% zu erhöhen.
2. Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, die bisherige Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Wegberg vom 18.12.2002 aufzuheben und eine neue Hebesatzung auf Basis der geänderten Hebesätze gemäß der Anlage 4 zu beschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,5 kB
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2
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11,3 kB
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15 kB
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4
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(wie Dokument)
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14,9 kB
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