Mitteilungsvorlage - VO/1943/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

1.3.1 Konjunkturpaket

 

In der beigefügten Liste werden die Investitionsauszahlungssummen des Konjunkturpaketes II dargestellt.  Für die folgenden Maßnahmen wurde eine Beendigungsanzeige erstellt:

-          Herstellung einer Pausenhalle, Grundschule Beeck

-          Erneuerung der Toilettenanlage, Hauptschule Wegberg

-          Energetische Sanierung Turnhalle, Waldorfschule Dalheim

-          Breitbandverkabelung, Gewerbepark Wegberg-Wildenrath

-          Wirtschaftswegebau

-          Kunstrasenplatz Beeck

-          Kunstrasenplatz Uevekoven

-          Kunstrasenplatz Klinkum

Die Maßnahme „Erneuerung des Lehrschwimmbeckens, Grundschule Wildenrath“ hat sich aufgrund des StUV-Beschlusses vom 07.09.10 erledigt.

Die Beendigungsanzeigen für die Erneuerung der Fensteranlage im Grenzlandringbad sowie für die energetische Fassadensanierung Gymnasium befinden sich in Vorbereitung.

Die Verausgabung des Förderansatzes für den Turnhallenbau Wildenrath in Höhe von ursprünglich 476.853,57 € wurde vom Fachbereich Gebäudewirtschaft als zeitkritisch eingestuft, sodass nach einem verwaltungsinternen Beschluss Fördergelder in Höhe von 355.021,50 € umfinanziert wurden.  Die Fördergelder werden nunmehr zur Finanzierung der energetischen Fassadensanierung des Gymnasiums eingesetzt. Bei der Gesamtbaumaßnahme Gymnasium verringert sich somit der Eigenanteil. Die Verschiebung wurde durch einen Mitteltausch mit der Stadt Frechen zwischen den Investitionsschwerpunkten „Bildungsinfrastruktur“ und „Infrastruktur“ ermöglicht. Der Haupt- und Finanzausschuss wurde hierüber am 27.09. bzw. der Rat am 11.10.11 unterrichtet. Die Beendigungsanzeige für die Investitionsmaßnahme Turnhalle Wildenrath, 1. Bauabschnitt wird fristgerecht eingereicht werden können. Die letzten Rechnungsbeträge für den Anbau eines Gymnastikraumes an der Turnhalle Arsbeck werden bis zum 15.12. angewiesen, sodass die letzten Fördermittel in Höhe von 36.059,84 € (insg. 3.039.009 €) fristgerecht abgerufen werden können. Hiernach wird die Beendigungsanzeige erstellt.

 

 

1.3.2 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im III. Quartal 2011

 

Die in der Anlage aufgeführten Mittelübertragungen wurden im Rahmen der Haushaltsdurchführung im III. Quartal 2011 genehmigt

 

 

1.3.3 Jahresabschluss 2010

 

Im Rechnungsprüfungsausschuss am 08.11.2011 hat der Kämmerer mitgeteilt, die Zeitschiene für die Inventur zum Jahresabschluss 2010 für den Haupt- und Finanzausschuss aufzubereiten. Die Inventurrahmenplanung (Sachplan, Zeitplan, Personalplan) wird derzeit aktualisiert.

Für die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 wurden die in der Stadtverwaltung vorhandenen Daten zusammengetragen und in die Eröffnungsbilanz eingepflegt. Für die Eröffnungsbilanz wurde auf dieser Basis ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Die Feststellung durch den Rat erfolgte am 16.12.2008.

 

Daten aus systematisierten Fachverfahren (z.B. Liegenschaftskataster) standen bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz nicht zur Verfügung. Verfahren wie das Kanal- oder das Straßenkataster wurden erst zu einem späteren Zeitpunkt in der Verwaltung eingeführt (z.B. Beschluss über die Erstellung eines Straßenkatasters für die Stadt Wegberg im Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr am 04.11.2008), so dass

die dezentral vorhandenen Daten differenzierter sind als die zentral erfassten Daten der Anlagenbuchhaltung. Beide Datenwelten sollen nach Möglichkeit nun im Rahmen des Jahresabschlusses 2010 synchronisiert werden.

 

 

1.3.3 Haushaltssatzung 2011 der Stadt Wegberg

 

Aufgrund von Ertragsanpassungen bei den Schlüsselzuweisungen sowie beim gemeindlichen Anteil an der Einkommensteuer wurde bereits für den Haushalt 2011 die Ausgleichsrücklage vollständig aufgebraucht. Hierdurch bedingt musste erstmals die Allgemeine Rücklage in Anspruch genommen werden.

 

Mit Verfügung vom 14.11.2011 teilt die Kommunalaufsicht mit, dass eine Genehmigung zur Verringerung der allgemeinen Rücklage nicht erteilt werden kann. Die Stadt Wegberg verbleibt damit in der vorläufigen Haushaltsführung.

 

Ursächlich hierfür ist, dass aufgrund des Ergebnisses des Jahresabschlusses 2009 die Rücklagen so stark gesunken sind, dass auf Basis der Haushaltsplanwerte 2010 und 2011 die Verringerung der allgemeinen Rücklage in den zwei aufeinanderfolgenden Jahren 2011 und 2012 mehr als fünf Prozent beträgt. Die für 2010 prognostizierte Verbesserung des Ergebnisses kann nach Aussage der Kommunalaufsicht erst dann rücklagenerhöhend, d.h. verbessernd gegengerechnet werden, wenn diese in einem vom Bürgermeister gemäß § 95 Abs. 3 GO bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2010 nachgewiesen werden kann.

 

In einer weiteren Verfügung vom 24.11.2011 weist die Kommunalaufsicht die Stadt auf die Ausschöpfung gemeindlicher Konsolidierungspotentiale hin. Hierzu zählen

-          Ertragssteigerungen (Steuer-, Beitrags- und Gebührenerhöhung)

-          Aufwandsreduzierungen (auch z.B. durch interkommunale Kooperationen)

-          Verzicht auf geplante Investitionen

 

Konsolidierungsmaßnahmen wurden bereits für den Haushalt 2011 mit Wirksamkeit ab dem Haushaltsjahr 2012 ergebniswirksam in die Planung eingerechnet. Mit dem Beschluss über den Haushaltsplan 2011 hat der Rat in seiner Sitzung am 13.09.2011 die mittelfristige Ergebnisplanung 2012 – 2014 zustimmend zur Kenntnis genommen. Bereits am 24.05.2011 hatte der Rat beschlossen, jährlich eine Entschuldung im Haushalt vorzusehen, die nun für den Haushalt 2012 umzusetzen ist.

 

Diese bereits eingeplanten Konsolidierungsmaßnahmen wertet die Kommunalaufsicht als einen „Schritt in die richtige Richtung“. Es gelte diese nun für das Haushaltsjahr 2012 zu verwirklichen und im Haushaltplan 2012 umzusetzen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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