Mitteilungsvorlage - VO/1963/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Haushalt 2012

 

Der vom Bürgermeister nach § 95 Abs. 3 GO bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2010 soll bis Ende Januar 2012 an den Rat weitergeleitet werden (siehe TOP 10). Damit liegt die Voraussetzung für die formelle Aufstellung des Haushaltsplans 2012 im Sinne des § 80 Abs. 1 GO vor. Die Vorlage des Entwurfes 2012 ist bis zum 31.03.2012 vorgesehen. Unabhängig davon finden derzeit die Abstimmungsgespräche mit den Fachbereichen statt.

 

Die Verwaltung wird daher dem Rat im Anschluss an die Weiterleitung des Jahresabschlussentwurfs den Entwurf der Haushaltssatzung 2012 mit Anlagen gemäß § 80 Abs. 2 GO zuleiten. Nach der Beratung in den Fraktionen erfolgt dann die entsprechende Beratung im Haupt- und Finanzausschuss.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis.

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