Entscheidungsvorlage - VO/1948/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Beratung des Winterdienstes in der Sitzung des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr vom 15.11.2011 (VO/1902/11) wurde eine Anpassung der zukünftigen zu streuenden Strecken angeregt.

 

Nach der Vorlage VO/1902/11 hat der Landesgesetzgeber entschieden, dass Kommunen im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit ihren Verpflichtungen im Winterdienst auf Fahrbahnen nur an gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen nachzukommen haben.

 

Der kraftfahrende Bürger wird hier verstärkt in die Pflicht genommen (Eigenverantwortung):

 

- vorsichtiges, der Witterung angepasstes Fahren

- Verzicht auf Fahrten

- Benutzung von Winterreifen, Schneeketten und gutem Schuhwerk etc.

 

Mit Urteil des Bundesgerichtshofes vom 05.07.1990 (III ZR 217/89, VersR 1990, S. 1148 ff. = NJW 1991, S. 33 ff. = BGHZ 112, S. 74 ff.) wurden die Voraussetzungen der Räum- und Streupflicht, die Verkehrswichtigkeit und Gefährlichkeit noch einmal bestätigt. Dabei müssen beide Voraussetzungen zusammen vorliegen (OLG Karlsruhe, U. v. 18.12.1998, 10 U 186/98, BWGZ 2002, S. 736 f. [737]; OLG Frankfurt/M., U. v. 21.05.1992, 15 U 297/90, OLGR 1992, S. 91 f. [92]. Die Verkehrswichtigkeit oder die Gefährlichkeit allein reicht nicht aus.

  

Die Stadt Wegberg hat Art und Umfang der zu streuenden Fahrbahnen in der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Wegberg (Straßenreinigungssatzung) vom 10. November 2006 und der Anlage „Straßenverzeichnis für den Winterdienst“ geregelt.

 

Nach Beschluss des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr vom 15.11.2011 werden zukünftig nur noch die im nachfolgenden Beschlussvorschlag genannten Straßen gestreut.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Es entstehen keine Kosten.

 

 

Alternativen:

keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt die nachfolgende Änderung der Straßenreinigungssatzung:

 

 

 

Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Wegberg (Straßenreinigungssatzung):

 

Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV.NRW. S. 271), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG) vom 18.12.1975 (GV. NRW. S. 706), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 390) und der §§ 1,4 und 6 des  Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.  NRW. S. 712/ SGV. NRW 610) zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW S. 394) hat der Rat der Stadt Wegberg in seiner  Sitzung am ………… folgende Änderung zur Straßenreinigungsatzung vom 10.11.2006 beschlossen:

 

I.

Das Straßenverzeichnis als Bestandteil gemäß § 2 Absatz 4 der Straßenreinigungsatzung wird  wie folgt neu gefaßt:

 

Straßenverzeichnis für den Winterdienst der Stadt Wegberg

 

-              Geh- und Radwege               gemäß § 2 Abs. 3              durch die Anlieger

-              Fahrbahnen                            gemäß § 1 Abs. 4              durch die Stadt Wegberg

 

Straße

Stadtteil – Name

Streulänge

Alte Landstraße

Klinkum

innerhalb der Ortsdurchfahrt   

ohne abzweigende Stichwege oder Nebenstraßen

Am Bahnhof

Wegberg

gesamt

Am Grüngürtel

Beeckerheide

gesamt

Bahnhofstraße

Wegberg

gesamt ohne abzweigende Nebenstraßen oder Stichwege

Beecker Straße

Wegberg / Beeckerheide

gesamt

Dülkener Straße

Rickelrath

innerhalb der Ortsdurchfahrt L3  

ohne abzweigende Stichwege oder Nebenstraßen

Erkelenzer Straße

Uevekoven

innerhalb der Ortsdurchfahrt

Friedrich-List-Allee

Wildenrath

Hauptdurchfahrt ohne Nebenstraßen

Gladbacher Straße

Rath-Anhoven

innerhalb der Ortsdurchfahrt B 57

Harbecker Straße

Harbeck

innerhalb der Ortsdurchfahrt L126

Heinsberger Straße

Wildenrath

Ortsdurchfahrt ohne abzweigende Stichwege

Heuchter Straße

Arsbeck

Gefällstrecke zwischen den Ortslagen Arsbeck / Rödgen

In Tetelrath

Tetelrath

Ecke Gaststätte „Cordula“ / L126 auf 50 Meter

Industriestraße

Wegberg

Gesamt ohne Stichwege, Nebenstraßen

Kiefernweg

Wegberg

gesamt

Kreuzherrenstraße

Wegberg

gesamt

Lindenstraße

Beeckerheide

teilweise im Bereich zwischen Industriestraße und Kiefernweg

Maaseiker Straße

Wegberg

teilweise im Bereich des Schul- und Sportzentrums

Prämienstraße

Beeck

Hauptstrecke gesamt ohne Sackgasse u.  kleine Prämienstraße 

Rödgener Straße

Dalheim

von der Bahnunterführung bis zum Parkplatz Kirche

St. Maternus Straße

Merbeck

innerhalb der Ortsdurchfahrt L126

Waldweg

Dalheim

gesamt

Zufahrt Krankenhaus

Wegberg

Birkenallee / Krankenhausstraße

Zufahrt Feuerwache

Wegberg

Venloer Straße / Fußbachstraße

Zufahrt zur Wohnstätte

Arsbeck

Helpensteiner Berg, ca. 50 m

 

Das alte Straßenverzeichnis laut Satzung vom 10.11.2006 tritt mit erfolgter Bekanntmachung der Änderungssatzung außer Kraft.

 

II.

Diese Satzung tritt einen Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. 

 

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