Entscheidungsvorlage - VO/1900/11
Grunddaten
- Betreff:
-
Forstwirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Kortzak, Martin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Vorberatung
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15.11.2011
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Vorberatung
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06.12.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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20.12.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde Forstbetriebsbezirk Wassenberg hat den Entwurf des Forstwirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2012 vorgelegt.
Der Forstwirtschaftsplan sieht für das Jahr 2012 folgende forstwirtschaftliche Maßnahmen vor:
Holzeinschlag
Der Holzeinschlag wird im Jahr 2012 auf eine Menge von ca. 80 Festmeter begrenzt, um die Nutzungen der letzten Jahre zu kompensieren und in den normalen Planungsansatz der Forsteinrichtung zurückzukehren.
Es handelt sich hierbei um Planung von zufälligen Holzanfällen durch Sturm und Käfer sowie Verkehrssicherungsmaßnahmen und keine Durchforstungsansätze im herkömmlichen Sinne.
Evtl. anfallendes Käferholz in der Fichte aus dem Beecker Bereich wird mit aufgearbeitet.
Bestandsbegründung
Eine sehr ungünstige Niederschlagsverteilung im Frühjahr 2011 hat in den Neukulturen zu Ausfällen aufgrund anhaltender Trockenheit geführt. Das betraf nicht nur Kulturen aus dem Jahr 2011, sondern hatte auch negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Kulturen aus dem Jahr 2010.
Aus diesem Grund sind Nachbesserungen erforderlich.
Kultur- und Jungwuchspflege
Diese Position ergibt sich aus der Bestandsbegründung und dient dem Schutz und der Unterhaltung der aufgeforsteten Flächen.
Im Bereich Beecker Wald siedelt sich massiv der Einwanderer Drüsiges Springkraut an, welcher das gesamte Waldgebiet befällt und unter Umständen die Entwicklung der Neuaufforstungspflanzen beeinträchtigen kann. Mithilfe dieses Planansatzes kann bei Bedarf ein Freischnitt durchgeführt werden.
Verkehrssicherungspflicht
Die Stadt Wegberg ist für ihren Wald verkehrssicherungspflichtig. Aus diesem Grund wurde zur Abwehr von Gefahren für Dritte (z.B. Beseitigung von Trockenästen, Überhang, Wahrnehmung der Führsorgepflicht) ein entsprechender Ansatz in den Forstwirtschaftsplan aufgenommen.
Wegebau
Bei den forstlichen Arbeiten lässt es sich nicht vermeiden, dass durch Befahren der Waldwege mit LKW die Wege beschädigt werden. Diese Position dient dazu, die Waldwege wieder in ihren Ursprungszustand zurück zu versetzen.
Der Forstwirtschaftsplan sieht für die vorgenannten Maßnahmen Kosten in Höhe von rund 19.000 vor. Durch Holzeinschlag und Holzverkauf werden Erlöse in Höhe von ca. 4.000 erwartet. Der Planansatz für die Bewirtschaft der städtischen Waldfläche durch das Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde wurden unter Beachtung der Haushaltsvorgabe zur Konsolidierung ermittelt. Allerdings sieht das Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde diesen Planansatz als unterstes Maß an, um eine handlungsfähige Forstwirtschaft für die Stadt Wegberg zu gewährleisten.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Entwurf des Forstwirtschaftsplans 2012 zuzustimmen und die notwendigen Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2012 bereitzustellen.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Der Aufwand für die im Forstwirtschaftsplan 2012 genannten Maßnahmen in Höhe von 19.000 Euro wird im Produkt Wald-, Forst- und Landwirtschaft (13.03.00) beim Sachkonto 522130 (Instandhaltung; Forstwirtschaftsplan) für den Haushalt 2012 angemeldet.
Die Erlöse durch Holzeinschlag und Holzverkauf in Höhe von 4.000 Euro werden im Produkt Wald-, Forst- und Landwirtschaft (13.03.00) beim Sachkonto 442100 (Verkauf Forstwirtschaft) für den Haushalt 2012 angemeldet.
Alternativen:
Keine Vorschläge der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr bittet den Haupt- und Finanzausschuss, dem Forstwirtschaftsplan 2012 zuzustimmen und dem Rat der Stadt Wegberg vorzuschlagen, im Haushalt 2012 die Erlöse und Aufwendungen wie vorstehend dargestellt zu veranschlagen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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