Entscheidungsvorlage - VO/1933/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Eine Initiative aus Klinkum hat sich mit dem anliegenden Schreiben und 858 Unterschriften an den Bürgermeister gewendet, um eine Schulschließung der Grundschule in Klinkum zu verhindern. Das Schreiben wird als Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung NRW (GO NW) gewertet.

 

§ 24 Abs.1 GO NW gibt jedermann das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit Anderen in Angelegenheiten der Gemeinde schriftlich an die Gemeindevertretung oder die Bezirksvertretung zu wenden. Daraus ergibt sich ein Anspruch darauf, dass sich die Gemeindevertretung mit einer an sie gerichteten Eingabe befasst.

 

Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um eine Angelegenheit handelt, für welche die Gemeinde zuständig ist. Der Gemeindevertretung obliegt es, zu den Anregungen und Beschwerden Stellung zu nehmen. Da die Eingabe bezweckt, einen Ratsbeschluss abzuändern, ist die abschließende Entscheidung in der Sache auch im Rat zu treffen.

 

Der Beschluss des Rates, die Klinkumer Grundschule zu schließen, beruht auf drastisch sinkenden Schülerzahlen im Einzugsbereich der Schule, die bereits mehrfach im Ausschuss vorgestellt wurden. Wie vom Rat beauftragt, hat die Verwaltung mit den betroffenen Eltern und den anderen Verfahrensbeteiligten Gespräche geführt und versucht die unabwendbaren Folgen der demografischen Entwicklung so mild wie möglich zu gestalten.

 

Nach umfänglicher Prüfung durch die Verwaltung unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Zwänge und Möglichkeiten ist eine Schulschließung aufgrund der fehlenden Schülerinnen und Schüler in Klinkum unvermeidlich. Durch- und umsetzbare Alternativen ergeben sich aus den derzeitigen gesetzlichen Möglichkeiten nicht.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport nimmt den Bürgerantrag zur Kenntnis und schlägt dem Rat vor, dem Antrag nicht zu entsprechen.

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Anlagen

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