Mitteilungsvorlage - VO/0298/06

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Obgleich die Verwaltung alle vorgenannten Anträge bearbeitet und die in diesen enthaltenen Fragen beantwortet hat, wird - wie angekündigt - zu ihnen noch einmal zusammenfassend Stellung genommen:

 

Anträge vom 29.11.2004

 

1.)     Bedarfslage Kindergartenplätze unter Einbeziehung von unter dreijährigen Kindern

 

Zur heutigen und zukünftigen Bedarfslage von sog. Regelkindern) Kinder ab drei Jahren bis zum Schulbeginn) wird auf die in der Anlage nochmals beigefügte 19. Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplanes des Kreisjugendamtes sowie die Ausführungen des Leiters des Jugendamtes in der Sitzung am 24.10.2006 und die dort vorgestellte Liste der in den Kindergärten der Stadt Wegberg besetzten Plätze (siehe Protokoll der Sitzung vom 24.10.2006) verwiesen. Danach steht fest, dass derzeit und angesichts der weiter sinkenden Kinderzahlen auch auf absehbare Zeit der Bedarf an Plätzen für sog. Regelkinder sogar übererfüllt ist. 

 

Zur Zeit werden in Kindertageseinrichtungen in der Stadt Wegberg 23 unter dreijährige Kinder betreut. Die Liste der besetzten Kindergartenplätze zeigt auf, dass nach den Voraussetzungen der sog. Budgetvereinbarung noch weitere 16 unter dreijährige Kinder aufgenommen werden könnten.

 

Das Land geht bezogen auf das ganze Land einschließlich der kreisfreien Städte von einem Bedarf von ca. 20 Prozent für eine Betreuung unter dreijähriger Kinder aus. Nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) stehen dabei die Betreuung in Tageseinrichtungen und die Betreuung in der Tagespflege (Tagesmütter) gleichrangig nebeneinander. Vor dem Hintergrund der Einführung des sog. Elterngeldes, der Anzahl der nicht von sog. Regelkindern besetzten Plätze in den Kindertageseinrichtungen, die entweder auf der Grundlage des Budgetvereinbarung oder durch Umwandlung in sog. Kleine altersgemischte Gruppen zur Betreuung von unter dreijährigen Kindern in Anspruch genommen werden können und schließlich der zur Verfügung stehenden Anzahl von geschulten Tagesmüttern geht die Verwaltung davon aus, dass innerhalb der Stadt Wegberg der tatsächliche Bedarf zur Betreuung unter dreijähriger Kinder befriedigt werden kann.

 

 

2.)     Bedarf an Kindergrippenplätzen

 

In Nordrhein Westfalen sind derzeit und  wohl auch in Zukunft reine Kinderkrippen (Einrichtungen für Kinder von 4 Monaten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres) nicht vorgesehen. Ergänzend wird auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen.

 

 

3.)     Rahmenbedingungen für Kinderkrippen

 

Es wird auf die Ausführungen zu 2.) verwiesen.

 

4.)     Vermittlung von Tagespflegepersonen

 

Eine Einrichtung zur Vermittlung von Tagespflegepersonen ist beim Jugendamt des Kreises Heinsberg angebunden (Frau Küppers, Tel.-Nr. 02452/135116).

 

 

Anträge vom 17.11.2005

 

a)         Verlässliche Bedarfszahlen

 

Es wird auf 1.) zu den Anträgen vom 29.11.2004 verwiesen.

 

 

b)        Sparbeschlüsse des Bistums

 

Das Bistum hat die von ihm für Tageseinrichtungen zur Verfügung gestellten Mittel im Bereich des Kreisjugendamtes zum 01.08.2005 um 95.804,00 € und zum 01.01.2006 um weitere 184.597,00 €, insgesamt also um 280.401,00 €, gekürzt. Eine weitere Kürzung um zusätzliche 168.960,00 €, insgesamt also um 449.361,00 €, wird vom Bistum ab dem 01.07.2007 vorgenommen. Der auf das Dekanat Wegberg entfallende Kürzungsbetrag wird ab dem 01.01.2007 jährlich ca. 100.000,00 € umfassen. Für das Haushaltsjahr 2006 ist der Kürzungsbetrag durch freiwillige Leistungen des Kreisjugendamtes - ca.40.000,00 € - und der Stadt Wegberg - 15.000,00 € - ausgeglichen worden.

 

 

c)      Auswirkung der bischöflichen Sparbeschlüsse auf die katholischen Tageseinrichtungen

 

Das Dekanat Wegberg hat beschlossen, dass sich die Pfarre St. Peter und Paul Wegberg von der  Trägerschaft des Kath. Kindergartens Rabennest in Harbeck zurückzieht. Das hat für die Kirchengemeinde eine Einsparung von Trägeranteilen - bezogen auf zwei Gruppen - in Höhe von ca. 40.000,00 € zur Folge. Weitere Auswirkungen auf den Bestand der katholischen Kindertageseinrichtungen in der Stadt Wegberg sind derzeit nicht absehbar.

 

 

d)      Gesprächsergebnisse mit dem Kreisjugendamt im Hinblick auf Kostenentwicklung und       Finanzierung

 

Es wird auf die vorstehenden Ausführungen sowie die Ausführungen des Leiters des Kreisjugendamtes in der Sitzung am 24.10.2006 verwiesen.

 

 

e)      Fortbestand des kath. Kindergartens Beeck

 

Änderungen sind zum derzeitigen Zeitpunkt weder angestrebt noch vorhersehbar.

 

 

f)       Konzept zur Kindergartenplanung

 

Die Planung eines bedarfsgerechten Angebotes zur Betreuung von Kindern bis zum Schuleintritt ist Angelegenheit des Kreisjugendamtes als örtlich zuständiges Jugendamt. Die Verwaltung wird darauf hinwirken, dass ein bedarfsdeckendes Angebot an Kindergartenplätzen flächendeckend (ortsnah) erhalten bleibt und die in Zukunft aufgrund der demographischen Entwicklung freiwerdenden Kindergartenplätze für “Regelkinder” in einer bedarfsdeckenden Anzahl für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren genutzt wird. Dabei ist insbesondere auf Kinder im Alter von zwei Jahren abzustellen, weil für jüngere Kinder sowohl vom Kreisjugendamt als auch von der Verwaltung die Tagespflege favorisiert wird.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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