Mitteilungsvorlage - VO/0298/06
Grunddaten
- Betreff:
-
Kindertageseinrichtungen in der Stadt Wegberg; Anträge der SPD-Fraktion vom 29.11.2004 und 17.11.2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Schneider, Eduard
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
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Entscheidung
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14.11.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Obgleich
die Verwaltung alle vorgenannten Anträge bearbeitet und die in diesen
enthaltenen Fragen beantwortet hat, wird - wie angekündigt - zu ihnen noch
einmal zusammenfassend Stellung genommen:
Anträge
vom 29.11.2004
1.) Bedarfslage
Kindergartenplätze unter Einbeziehung von unter dreijährigen Kindern
Zur
heutigen und zukünftigen Bedarfslage von sog. Regelkindern) Kinder ab drei
Jahren bis zum Schulbeginn) wird auf die in der Anlage nochmals beigefügte 19.
Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplanes des Kreisjugendamtes sowie die
Ausführungen des Leiters des Jugendamtes in der Sitzung am 24.10.2006 und die
dort vorgestellte Liste der in den Kindergärten der Stadt Wegberg besetzten
Plätze (siehe Protokoll der Sitzung vom 24.10.2006) verwiesen. Danach steht
fest, dass derzeit und angesichts der weiter sinkenden Kinderzahlen auch auf
absehbare Zeit der Bedarf an Plätzen für sog. Regelkinder sogar übererfüllt
ist.
Zur
Zeit werden in Kindertageseinrichtungen in der Stadt Wegberg 23 unter
dreijährige Kinder betreut. Die Liste der besetzten Kindergartenplätze zeigt
auf, dass nach den Voraussetzungen der sog. Budgetvereinbarung noch weitere 16
unter dreijährige Kinder aufgenommen werden könnten.
Das
Land geht bezogen auf das ganze Land einschließlich der kreisfreien Städte von
einem Bedarf von ca. 20 Prozent für eine Betreuung unter dreijähriger Kinder
aus. Nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) stehen dabei die Betreuung in
Tageseinrichtungen und die Betreuung in der Tagespflege (Tagesmütter)
gleichrangig nebeneinander. Vor dem Hintergrund der Einführung des sog.
Elterngeldes, der Anzahl der nicht von sog. Regelkindern besetzten Plätze in
den Kindertageseinrichtungen, die entweder auf der Grundlage des
Budgetvereinbarung oder durch Umwandlung in sog. Kleine altersgemischte Gruppen
zur Betreuung von unter dreijährigen Kindern in Anspruch genommen werden können
und schließlich der zur Verfügung stehenden Anzahl von geschulten Tagesmüttern
geht die Verwaltung davon aus, dass innerhalb der Stadt Wegberg der
tatsächliche Bedarf zur Betreuung unter dreijähriger Kinder befriedigt werden
kann.
2.) Bedarf
an Kindergrippenplätzen
In
Nordrhein Westfalen sind derzeit und
wohl auch in Zukunft reine Kinderkrippen (Einrichtungen für Kinder von 4
Monaten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres) nicht vorgesehen.
Ergänzend wird auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen.
3.) Rahmenbedingungen
für Kinderkrippen
Es
wird auf die Ausführungen zu 2.) verwiesen.
4.) Vermittlung
von Tagespflegepersonen
Eine
Einrichtung zur Vermittlung von Tagespflegepersonen ist beim Jugendamt des
Kreises Heinsberg angebunden (Frau Küppers, Tel.-Nr. 02452/135116).
Anträge
vom 17.11.2005
a) Verlässliche Bedarfszahlen
Es
wird auf 1.) zu den Anträgen vom 29.11.2004 verwiesen.
b) Sparbeschlüsse des Bistums
Das
Bistum hat die von ihm für Tageseinrichtungen zur Verfügung gestellten Mittel
im Bereich des Kreisjugendamtes zum 01.08.2005 um 95.804,00 € und zum 01.01.2006
um weitere 184.597,00 €, insgesamt also um 280.401,00 €, gekürzt.
Eine weitere Kürzung um zusätzliche 168.960,00 €, insgesamt also um
449.361,00 €, wird vom Bistum ab dem 01.07.2007 vorgenommen. Der auf das
Dekanat Wegberg entfallende Kürzungsbetrag wird ab dem 01.01.2007 jährlich ca.
100.000,00 € umfassen. Für das Haushaltsjahr 2006 ist der Kürzungsbetrag
durch freiwillige Leistungen des Kreisjugendamtes - ca.40.000,00 € - und der
Stadt Wegberg - 15.000,00 € - ausgeglichen worden.
c) Auswirkung
der bischöflichen Sparbeschlüsse auf die katholischen Tageseinrichtungen
Das
Dekanat Wegberg hat beschlossen, dass sich die Pfarre St. Peter und Paul
Wegberg von der Trägerschaft des Kath.
Kindergartens Rabennest in Harbeck zurückzieht. Das hat für die Kirchengemeinde
eine Einsparung von Trägeranteilen - bezogen auf zwei Gruppen - in Höhe von ca.
40.000,00 € zur Folge. Weitere Auswirkungen auf den Bestand der
katholischen Kindertageseinrichtungen in der Stadt Wegberg sind derzeit nicht
absehbar.
d) Gesprächsergebnisse
mit dem Kreisjugendamt im Hinblick auf Kostenentwicklung und Finanzierung
Es
wird auf die vorstehenden Ausführungen sowie die Ausführungen des Leiters des
Kreisjugendamtes in der Sitzung am 24.10.2006 verwiesen.
e) Fortbestand
des kath. Kindergartens Beeck
Änderungen
sind zum derzeitigen Zeitpunkt weder angestrebt noch vorhersehbar.
f) Konzept
zur Kindergartenplanung
Die
Planung eines bedarfsgerechten Angebotes zur Betreuung von Kindern bis zum
Schuleintritt ist Angelegenheit des Kreisjugendamtes als örtlich zuständiges
Jugendamt. Die Verwaltung wird darauf hinwirken, dass ein bedarfsdeckendes
Angebot an Kindergartenplätzen flächendeckend (ortsnah) erhalten bleibt und die
in Zukunft aufgrund der demographischen Entwicklung freiwerdenden
Kindergartenplätze für “Regelkinder” in einer bedarfsdeckenden
Anzahl für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren genutzt wird. Dabei ist
insbesondere auf Kinder im Alter von zwei Jahren abzustellen, weil für jüngere
Kinder sowohl vom Kreisjugendamt als auch von der Verwaltung die Tagespflege
favorisiert wird.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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935,8 kB
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