Entscheidungsvorlage - VO/1962/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.09.2011 wurde mitgeteilt, dass der Jahresabschluss 2010 frühestens in der Ratssitzung am 20.12.2011 eingebracht werden könne.

 

Grundlage für den Entwurf des Jahresabschlusses 2010 ist ein vom Rat nach § 95 Abs. 3 GO festgestellter Jahresabschluss des Vorjahres 2009. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 08.11.2011 dem Rat vorgeschlagen, den Jahresabschluss 2009 gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 GO festzustellen.

 

Der Jahresabschluss besteht aus dem Abschlussbericht des Fachbereichs Finanzwirtschaft, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Überdies ist ein Lagebericht beizufügen. Ziel ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage zu vermitteln. Erst diese Darstellung ermöglicht es, verbesserte Erkenntnisse über die haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen des vergangenen Haushaltsjahres zu erlangen, die auch für zukünftige Jahre von Bedeutung sein können. Bis spätestens Ende Januar 2012 sollen diese Unterlagen den Mitgliedern des Rates zur Verfügung gestellt werden.

 

Dem Rechnungsprüfungsausschuss ist die Aufgabe übertragen, den Jahresabschluss zu prüfen. Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich gem. § 101 Abs. 8 GO zur Durchführung der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung. Die Beratung des Prüfungsergebnisses wird dann im Rechnungsprüfungsausschuss stattfinden, bevor die Feststellung im Rat erfolgen kann. In dieser Sitzung wird dann zugleich ein Beschluss über die Ergebnisverwendung und über die Entlastung des Bürgermeisters gefasst.

 

Da mit dem unten genannten Beschlussvorschlag lediglich ein Verweis an den Rechnungsprüfungsausschuss, also keine Wertung des Jahresabschlusses erfolgt,  können die erforderlichen Unterlagen auch nach der Ratssitzung, d.h. zu dem o.g.  Zeitpunkt, weitergeleitet werden. Mit dem Beschluss kann der Entwurf des Jahresabschlusses 2010 dann automatisch an den Rat und die Rechnungsprüfung weitergeleitet werden. Die örtliche Rechnungsprüfung hat diesem Vorgehen zugestimmt

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

keine

 

Alternativen:

keine

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung des

Jahresabschlusses 2010.

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