Mitteilungsvorlage - VO/1976/12
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der CDU-Fraktion vom 14.02.2011 betreffend "Errichtung von Kreisverkehren statt Lichtsignalanlagen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Beteiligt:
- Stadtkämmerin; Erste Beigeordnete / Dezernat III; Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Schulz, Ulrich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Kenntnisnahme
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24.01.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion stellte mit Schreiben vom 14.02.2011 den Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg, dass die Verwaltung Verhandlungen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW führen möge mit dem Ziel, die vorgesehenen Lichtsignalanlagen zum Zwecke der Erhöhung der Verkehrssicherheit durch den Bau von Kreisverkehren zu ersetzen.
Begründung laut Antrag der CDU-Fraktion:
In der letzten Sitzung des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr wurde seitens der Verwaltung darüber informiert, dass an drei weiteren Kreuzungspunkten des ehemaligen Grenzlandringes die Errichtung von Lichtsignalanlagen durch den Landesbetrieb Straßen NRW vorgesehen ist. Mit der Realisierung dieser weiteren drei Lichtsignalanlagen würde sich die Gesamtzahl der Lichtsignalanlagen auf insgesamt sieben erhöhen. Dies erscheint aus Sicht unserer Fraktion eine zu große Häufung an Lichtsignalanlagen.
Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sollte daher an den drei Kreuzungspunkten
· Kreuzung Ortsausgang Klinkum (derzeit Linksabbieger Richtung Harbeck)
· Kreuzung Dorp/Berg
· Kreuzung Ortsausgang Beeck
nicht die geplante Lichtsignalanlage errichtet werden, sondern vielmehr der Bau von Kreisverkehren realisiert werden.
Die notwendigen Grundstücksflächen stehen an allen Kreuzungspunkten zur Verfügung und sollen daher erworben werden. Zwar sind die erstmaligen Herstellungskosten für einen Kreisverkehr höher als für die Errichtung einer Lichtsignalanlage, jedoch sind die lfd. Betriebskosten im Vergleich deutlich niedriger.
Vor diesem Hintergrund soll die Verwaltung mit dem Straßenbaulastträger entsprechende Verhandlungen führen, um diese Kreisverkehre zu realisieren.
Die Verwaltung folgte dem Antrag der CDU-Fraktion und trat schriftlich sowie telefonisch mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW in Kontakt um eine eventuelle Realisierung zu erörtern.
Im Vordergrund steht, zunächst ungeachtet der verschiedenen Realisierungsmöglichkeiten, die schnellst mögliche Entschärfung der vorhandenen Unfallhäufungsstellen.
Die im Antrag aufgeführten Einmündungsbereiche sind bereits seit vielen Jahren immer wieder auffällig durch ein erhöhtes Aufkommen von Verkehrsunfällen. Da die bereits im Vorfeld getroffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erfolglos blieben, wurde auf der Grundlage von Ortsterminen zu verschiedenen Tageszeiten und Witterungsbedingungen durch die Unfallkommission des Kreises Heinsberg, mit Beschlüssen vom 20.04.2009 (L3 / L367- bei Klinkum), 19.04.2010 (L400 / L127 bei Beeck) sowie 29.07.2010 (L3 / L400- bei In Berg) entschieden, dass die Errichtungen von Lichtsignalanlagen zur nachhaltigen Entschärfung der Gefahrenstellen geeignet, verhältnismäßig und erforderlich sind. Die Unfallkommission setzt sich aus Vertretern der Kreispolizeibehörde Heinsberg, der Kreisverwaltung Heinsberg, dem Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie der Stadt Wegberg als örtliche Straßenverkehrsbehörde zusammen.
In der Sitzung der Unfallkommission des Kreises Heinsberg am 28.03.2011 wurde die Anregung der CDU-Fraktion durch die Stadt Wegberg eingebracht. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW stellte fest, dass bei einer Umsetzung über das Landesstraßenbauprogramm eine solche Maßnahme stets von der Aufnahme in eine Prioritätenliste und der Bereitstellung von Finanzmitteln abhängig sei, was regelmäßig dazu führe, dass die Umbauten allenfalls mittelfristig, oftmals auch erst langfristig zu realisieren sind. Derartige zeitliche Verzögerungen sind jedoch mit Rücksicht auf das festgestellte Unfallgeschehen nicht vertretbar. Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass einer Lichtsignalanlage sowohl hinsichtlich der Einrichtungskosten als auch hinsichtlich der Unterhaltungskosten (ca. 1.000 /Jahr) der Vorzug gegenüber einem Kreisverkehr einzuräumen ist. Dem Verkehrsfluss kann ebenfalls durch mittlerweile moderne Anlagen mit flexibler Steuerung Rechnung getragen werden. Insgesamt sei eine Lichtsignalanlage für die Verkehrsabwicklung daher keinesfalls grundsätzlich schlechter als ein Kreisverkehr. Die Ausführungen des Landesbetriebes Straßenbau NRW wurden von den übrigen Mitgliedern der Unfallkommission ausdrücklich bestätigt. Eine Änderung der Beschlüsse erfolgte nicht.
In einer erneuten schriftlichen Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW als Straßenbaulastträger vom 07.06.2011 wurde nochmals drauf hingewiesen, dass es vordringlich darum geht, möglichst zeitnah die Unfallstellen zu beseitigen.
Die Option für Kreisverkehre bleibt dennoch, wenn sich die Stadt Wegberg bereit erklärt den finanziellen Mehraufwand für die Herstellung (incl. Planung) von Kreisverkehren zu tragen und auch die Machbarkeit, bezogen auf die örtlichen Gegebenheiten und den Umstand der regelmäßig verkehrenden Schwertransporte, geprüft wurde.
Bei der Errichtung einer Lichtsignalanlage ist von einem finanziellen Aufwand in Höhe von circa 75.000 Euro auszugehen, welcher in voller Höhe durch den Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßenbau NRW zu tragen ist. Auch die laufenden Unterhaltungskosten wie Strom und Reparatur obliegen diesem Träger. Für die Stadt Wegberg entsteht lediglich ein einmaliger Aufwand in Höhe der Planungskosten für die signaltechnische Berechnung der Lichtsignalanlagen in Höhe von circa 5.000 Euro.
Bei der Realisierung eines Kreisverkehres ist von einem finanziellen Aufwand für die reine Herstellung in Höhe von circa 300.000 Euro auszugehen. Zuzüglich fallen notwendige Planungskosten in Höhe von 5.000 Euro sowie Grunderwerbskosten an. Den Mehraufwand in Hinblick auf eine Lichtsignalanlage hat die Stadt Wegberg zu tragen.
Festzustellen ist somit, dass bei der Errichtung von Lichtsignalanlagen an allen drei Knotenpunkten ein finanzieller Aufwand von insgesamt circa 15.000 Euro für die Stadt entsteht. Bei der Errichtung von Kreisverkehren würde aber ein ungleich höherer Aufwand durch die Differenzkosten zu den Lichtsignalanlagen in Höhe von insgesamt circa 690.000 Euro zuzüglich Grunderwerbskosten für die Stadt Wegberg entstehen.
Auf der Ermächtigungsgrundlage des Rates der Stadt Wegberg vom 20.12.2005 über die Behandlung von Anträgen an den Rat oder die Verwaltung in straßenverkehrsrechtlichen Angelegenheiten sowie unter Einbeziehung des Schreibens der Bezirksregierung Köln vom 12.01.2011, welches Regelungen nach der Straßenverkehrsordnung als reine staatliche Aufgaben bestärkt und unabhängig von Beschlüssen kommunaler Gremien macht, wurden zur Einhaltung der drei gefassten Beschlüsse der Unfallskommission des Kreises Heinsberg signaltechnische Berechnungen für bereits zwei der drei Knotenpunkte gefertigt und straßenverkehrsrechtliche Anordnungen zur Einrichtung der Lichtsignalanlagen an den Landesbetrieb Straßenbau NRW rechtswirksam erteilt.
Bereits im vergangen Jahr wurde eine Vormerkung im diesjährigen Haushalt des Straßenbaulastträgers mitgeteilt, sodass eine zeitnahe Umsetzung und somit auch Entschärfung der Gefahrenstellen erfolgen kann.
Bei der erteilten straßenverkehrsrechtlichen Anordnung gemäß § 45 Absatz 1, 3 und 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) handelt es sich um einen Verwaltungsakt, welcher bindende Wirkung in der Umsetzung seines Inhaltes für den Baulastträger besitzt.
Die Realisierung der Lichtsignalanlagen ist das gemeinsam in der Kreisunfallkommission beschlossene geeignete, verhältnismäßige und erforderliche Mittel, welches zeitnah und wirtschaftlich tragbar der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit dient.
Anlagen
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(wie Dokument)
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209 kB
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