Entscheidungsvorlage - VO/1990/12
Grunddaten
- Betreff:
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Städtebauliches Konzept "Bildungsquartier Wegberg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Kamps, Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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24.01.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Bereich der Echter Strasse / Markusstraße / Kreuzherrenstraße / Maaseiker Straße kommt es morgens zu Beginn des Schulbetriebes seit Jahren regelmäßig zu erheblichen Verkehrsproblemen. Zu dem eigentlichen Schulverkehr (Schulbusse, Eltern-Pkw, Radverkehr, Fußgänger) kommt zusätzlich der Berufsverkehr (Durchfahrtsverkehr auf den Hauptverkehrsstraßen Maaseiker Straße und Kreuzherrenstraße, sowie ungewollter Abkürzungsverkehr Kreuzherrenstraße / Markusstraße in Richtung Beecker Straße zur Umgehung der Ampelanlage).
Im Ergebnis sind Gefährdungen der Kinder als schwächste Verkehrsteilnehmer allgegenwärtig. Einzelne, schon im Ansatz kontrovers diskutierte Maßnahmen wie die Umgestaltung der Echter Straße (Teilsperrung, Aufgabe der Bushaltestellte und Verlegung zur ausreichend dimensionierten Bushaltestelle Hallenbad, Verkehrsbeschränkung durch Anordnung einer Fahrradstraße, Einbahnstraßenverkehr usw.) versprachen keine durchgreifenden Verbesserungen oder wurden von den Beteiligten (Polizei, Anlieger, Schulen) generell abgelehnt.
In Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro VDH-Projektmanagement GmbH aus Erkelenz hat die Verwaltung ein städtebauliches Konzept Bildungsquartier Wegberg erarbeitet. Ziel ist eine gesamtheitliche Lösung der Verkehrsproblematik im erweiterten Umfeld rund um die Schulen und den Kindergarten. Durch die Bildung von sogenannten Quartieren können grundsätzlich Maßnahmen durch Mittel der Städtebauförderung teilfinanziert werden. Eine Einzelförderung aus Mitteln des kommunalen Straßenbaus (Entflechtungsgesetz, FöRi-kom-Stra) scheiden für die Echter Straße und Markusstraße (keine Hauptverkehrsstraßen) aus.
Neben der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse durch die Umgestaltung der Fahrbahnen Echter Straße und Markusstraße (mittlerer Teil) wäre die mögliche Förderung der Maßnahme durch Mittel von Bund und Land positiv für die nach dem Straßenkataster erforderlichen Sanierungsarbeiten, die, wie bereits erklärt, unter den Blickwinkeln Unterhaltungskosten bzw. Umgestaltung von Straßen unterhalb von Hauptverkehrsstraßen generell nicht förderfähig wären.
In Gesprächen mit der Bezirksregierung Köln wurden Mittel aus dem Städtebauförderprogramm für 2012 nicht in Aussicht gestellt. Das bedeutet, dass das Projekt Bildungsquartier Wegberg als ein Paket nicht zeitnah als förderfähige Maßnahme umsetzbar ist. Eine Förderfähigkeit gegebenenfalls mit Modifikationen der Planung im Sinn des Zuwendungsgebers kann frühestens für das Förderprogramm 2013 (Einplanung zur Jahresmitte 2012) erneut geprüft werden. Es ist jedoch auch möglich, Teilaspekte der Planung (ohne Förderung) aufzugreifen (z. B. Eltern-Taxi-Zone) und unabhängig von kostenintensiven Arbeiten zu realisieren.
Das Büro VDH wird das Konzept in der Sitzung vorstellen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die vorgestellte Planung Bildungsquartier Wegberg zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Fördermöglichkeiten für das Förderprogramm 2013 gegebenenfalls mit einer modifizierten Planung mit der Bezirksregierung abzuklären und dem Ausschuss zu berichten. Die Planung soll als Gesamtmaßnahme realisiert werden.
Alternativ beschließt der Ausschuss, bestimmte Teilaspekte der Planung unabhängig von der Förderfähigkeit als Einzelmaßnahmen zeitnah zu verwirklichen. Die einzelnen Projekte (z. B. Eltern-Taxi-Zone am Parkplatz Gelderner Weg) sollen von den Fraktionen benannt werden und dann zur Vorbereitung an die Verwaltung weitergereicht werden.
