Entscheidungsvorlage - VO/1986/12
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung des Gehweges an der Heuchterstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Kamps, Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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24.01.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr hatte am 15.02.2005 den Ausbau der Heuchterstraße und der Straße Zum Wasserturm beschlossen. Auf der nördlichen Seite der Heuchterstraße zwischen den Einmündungen der Anton-Raky-Straße und der Straße St. Josefsweiler scheiterten die Grunderwerbsverhandlungen mit dem Eigentümer für einen ca. 2,5 m breiten Rad-/Gehweg. Aus Richtung Arsbeck kommend endet in Höhe der Einmündung St. Josefsweiler der rechtsseitige (nördliche) Gehweg an einer Querungshilfe. Die Baumaßnahme wurde zwischenzeitlich abgeschlossen. Bedingt durch die Eigentumsverhältnisse konnte die Heuchter Straße im Bereich der Hausnummer 16 nicht in der erforderlichen Breite ausgebaut werden. Die fehlende Straßenbreite nutzte man für eine einseitige Fahrbahnverengung zur Verkehrsberuhigung. Es wurden Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz von den durch die Maßnahme bevorteilten Grundstück erhoben. Zur Zeit wird für die Endabrechnung der Fördermittel der Schlussverwendungsnachweis für die Bezirksregierung erstellt. Nach jahrelangen Verhandlungen verfügt die Stadt nunmehr über die fehlende Fläche zur Vervollständigung der Gehweganlage und optional der Umgestaltung des Einmündungsbereiches Anton-Raky-Str./Zum Wasserturm.
Das Ingenieurbüro Brendt hat zwei Varianten ausgearbeitet:
Variante 1 sieht vor, die Fahrbahnverengung (Kap) zu beseitigen und den Gehweganschluss auf der nördlichen Straßenseite herzustellen. Eine Freigabe für Radverkehr ist aufgrund der Ausbaubreite auf 2,5 m möglich. Auf eine Verbreiterung der Fahrbahn von 5,5 auf 6 m wird aus Kostengründen verzichtet. Die Kosten betragen ca. 35.000,00 .
Variante 2 beinhaltet zusätzlich die Umgestaltung des Einmündungsbereichs durch einen Minikreisverkehr. Durch diese Variante werden sich die Verkehrsverhältnisse jedoch nicht wesentlich verbessern. Die Kosten betragen ca. 75.000,00 .
Die Verwaltung favorisiert nicht zuletzt aus Kostengründen die Variante 1.
Die Ausbaupläne sind der Beratungsvorlage als Anlage beigefügt.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Die Maßnahme kann aus Mitteln des Produktsachkontos I 12 0101S001, Ausbau und Umbau von Straßen, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt 2012 finanziert werden
Ermächtigungsübertragungen aus 2010 und 2011 | 191.123,29 |
Ansatz 2012 | 30.000,00 |
| 221.123,29 |
. /. Bestellungen | 4.968,25 |
Verfügbar | 216.155,04 |
Alternativen:
./.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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57,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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59,8 kB
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