Entscheidungsvorlage - VO/1992/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Schulpflegschaftsvorsitzende der Gemeinschaftsgrundschule Wildenrath hat beantragt, das Schulgelände des Schulhofbereiches einzuzäunen. Hiermit soll erreicht werden, dass Vandalismus und Verunreinigungen an der Schule zukünftig nicht mehr so häufig zu beobachten sind.

 

Die ausführliche Begründung kann dem beiliegenden Antrag entnommen werden.

 

Ein Zaun, mit einer Mindesthöhe von 2,00 Meter, kann zum Vandalismus bereite Jugendliche am einfachen und unkontrollierten Zutritt zum Schulhof hindern. Die Verwaltung befürchtet aber, dass eine Zaunanlage den mutwilligen Zerstörer nicht von seinen geplanten Taten abhalten wird. Auch der „Kasernencharakter“ entspricht nicht dem Wunschbild von Schule, welches nach Meinung der Verwaltung offen und freundlich gestaltet werden sollte. Dies gilt insbesondere für den Standort und das Gebäude der Grundschule in Wildenrath.

 

Öffentliche Grundstücke und Gebäude sind immer wieder Ziele von Vandalismus und Verunreinigungen. Soweit an der Grundschule in Wildenrath ein Zugang zum Schulhof unmöglich gemacht würde, zeigt die Erfahrung, dass andere Schwerpunkte für mutwillige Zerstörungen gesucht werden. Dies sind dann in der Regel andere öffentliche Gebäude.

 

Eine Einzäunung von allen öffentlichen Gebäuden wird auch aus Gründen des städtebaulichen Bildes von der Verwaltung nicht befürwortet.

Ob eine Genehmigung für eine solche Zaunanlage nach bauordnungsrechtlicher Sicht erfolgen könnte, müsste in einem Genehmigungs­verfahren mit konkreten Angaben geprüft werden.

 

Die Verwaltung hat die voraussichtlichen Kosten einer Umzäunung des Schulhofes ermittelt. Diese werden bei 50 laufenden Metern Zaunanlage inklusive zwei Zutrittsmöglichkeiten und  Abfang der Hanglage auf etwa 16.000 € geschätzt.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport beschließt, die Gemeinschaftsgrundschule Wildenrath nicht einzuzäunen.

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Anlagen

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