Entscheidungsvorlage - VO/0180/06
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes;Beratung des Entwurfes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beteiligt:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
- Finale Freigabe:
- Schroeders, Friedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (StaWi)
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Entscheidung
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24.08.2006
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30.11.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
Ausschuss hat zuletzt in seiner Sitzung am 04.05.2006 über die eingegangenen
Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
zum Flächennutzungsplankonzept beraten.
Auf
der Grundlage dieses Beratungsergebnisses wurde zwischenzeitlich von den
beauftragten Planungsbüros der Flächennutzungsplanentwurf einschließlich
Begründung mit Umweltbericht erstellt. Aufgrund des Umfanges werden lediglich den Fraktionen diese Unterlagen zur
Verfügung gestellt. Sollten darüber hinaus weitere Exemplare für die
Fraktionsarbeit erforderlich sein, bittet die Verwaltung um Mitteilung.
Die
beauftragten Planer stehen in der Sitzung zur Beantwortung von Fragen bereit.
Als
weiteres Vorgehen ist zunächst eine erneute Abstimmung mit der Bezirksregierung
als Genehmigungsbehörde beabsichtigt. Sollten sich aufgrund dieser Abstimmung
keine Änderungen ergeben, kann als nächster Verfahrensschritt die Auslegung der
Planunterlagen voraussichtlich im Oktober / November 2006 für die Dauer eines
Monats erfolgen. Während dieser Zeit können von Seiten der Bürger und der
beteiligten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Anregungen
geäußert werden, worüber der Rat der Stadt zu entscheiden hat. Es ist von
Seiten der Verwaltung beabsichtigt, die Bürger, die während der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung Anregungen zum Flächennutzungsplan geäußert hatten,
über den genauen Termin der Auslegung schriftlich zu informieren.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung nimmt den Flächennutzungsplanentwurf
einschließlich Begründung mit Umweltbericht zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung, die Planung zunächst mit der Bezirksregierung abzustimmen sowie im
Anschluss daran die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
