Entscheidungsvorlage - VO/0300/06

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der letzten Sitzung des Ausschusses am 24.08.2006 wurden von Seiten der SPD­Fraktion Fragen hinsichtlich der Ausweisungen des Flächennutzungsplanentwurfes im Bereich der Ortslage Klinkum gestellt. Hierbei löste insbesondere die Darstellung einer Grünfläche anstelle einer vorher dargestellten Baufläche Meinungsverschiedenheiten aus.

 

Zur KlarsteIlung wird auf folgendes hingewiesen:

 

·        Die in der letzten Sitzung vorgebrachten Ausführungen der beauftragten Planer bezogen sich nicht auf eine Fläche zwischen den Straßen Klinkumer Hof und Ritterweg (siehe Anlage 1 / Klinkum 1). Diese Fläche ist im Flächennutzungsplanentwurf bereits als Wohnbaufläche dargestellt.

 

  • Im Rahmen der frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung wurde von Seiten der Unteren Landschaftsbehörde zu einer angrenzenden Fläche im Bereich der Straßen Bernhardsweg und Düsterwaldsweg (siehe Anlage 1 / Klinkum 3) darauf hingewiesen, dass "diese Fläche ein im Jahre 2004 kartiertes Revier des streng geschützten Steinkauzes" tangiert. Ferner wird in dieser Stellungnahme folgendes ausgeführt: "Die Bebauung würde die für den Lebensraum dieser Art repräsentativen Biotoptypen, insbesondere mit Hecken und Obstbäumen bestandene Gärten bzw. Obstwiesen, vernichten. Im Bereich der Orts/age Klinkum / Bischofshütte sind insgesamt 3 Steinkauzreviere kartiert. Hier wäre zunächst eine Prüfung von Standortalternativen für eine Bebauung zu prüfen. Bei der vergleichsweise geringen Anzahl der zu erwartenden Baugrundstücke müssten sich umweltschonendere Standorte im Bereich Klinkum finden lassen. Sollte dies wider Erwarten nicht möglich sein, so wären vertiefende Untersuchungen an der angestrebten Bebauung auf die Population des Steinkauzes erforderlich. Kämen diese zum Ergebnis, dass das Revier mit dem Wegfall der zu überbauenden Flächen nicht mehr ausreichend mit geeigneten Biotopstrukturen bestückt ist, so wäre die Bebauung im Bereich Klinkum 3 unzulässig."

 

  • Diese Stellungnahme wurde dem Ausschuss im Rahmen seiner Beratungen über die eingegangenen Anregungen vorgelegt (siehe Vorlage vom 23.03.2006) mit der Empfehlung, dieser Anregung zu folgen.

Aufgrund der Fülle der eingegangenen Anregungen wurden die Fraktionen gebeten, ihren Beratungsbedarf im Vorfeld der Ausschusssitzung mitzuteilen. Die von den Fraktionen genannten Punkte aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden daraufhin in der Sitzung am 04.05.2006 vertiefend von den beauftragten Planern erörtert. Zu den Anregungen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde kein Beratungsbedarf von Seiten der Fraktionen angemeldet, so dass hierauf in der Sitzung nicht vertiefend eingegangen wurde.

 

  • Daraufhin wurde der Flächennutzungsplanentwurf entsprechend ausgearbeitet und die Fläche Klinkum 3 von der ursprünglichen Wohnbauflächendarstellung in eine Grünflächendarstellung geändert.

 

Die weitere Prüfung dieses Konfliktbereiches führte zu folgendem Ergebnis:

 

Im Rahmen einer Bauvoranfrage für eine Wohnbebauung im Bereich der Fläche Klinkum 3 wurde die Untere Landschaftsbehörde nochmals - mit dem Hinweis auf Beachtung möglicher Entschädigungsansprüche - beteiligt.

 

Daraufhin wurde widersprüchlich zur oben genannten Stellungnahme unter anderem folgendes von Seiten der Unteren Landschaftsbehörde ausgeführt:

 

"Ich habe die betroffenen Grundstücke (Klinkum 3) in der Örtlichkeit in Augenschein genommen und auf ihre Bedeutung für den Steinkauz überprüft. In beiden Fällen sehe ich nicht, dass es bei einer Bebauung zu einem unmittelbaren artenschutzrechtlichen Konflikt kommen kann. Hierzu müssten die Verbote des § 42 Abs. 1 Nm. 1 und 3 des Bundesnaturschutzgesetztes (BNatschG) unmittelbar betroffen sein. Dies würde, auf den als streng geschützte Art eingestuften Steinkauz bezogen, bedeuten, dass bei einer Bebauung mindestens eine Störung seiner Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten oder eine weitergehende Beeinträchtigung gegeben sein müsste. Die oben genannten Strukturen sind jedoch auf den beiden Grundstücken nicht vorzufinden. Die Grundstücke dürften jedoch eine gewisse Eignung als Nahrungsrevier des Steinkauzes aufweisen, welche jedoch in der oben genannten Auflistung der Verbote des § 42 BNatschG nicht aufzufinden ist. Somit erübrigt sich eine weitere Prüfung, ob z. B. eine artenschutzrechtliche Befreiung gemäß § 62 BNatschG zu erteilen wäre. Gleichfalls erübrigt sich eine Prüfung, ob hier gegebenenfalls Entschädigungsleistungen zu zahlen wären und von wem. …„

 

Aufgrund dieser Stellungnahme und nach Rücksprache mit der Unteren Landschaftsbehörde am 07.11.2006 schlägt die Verwaltung dem Ausschuss vor, die Fläche Klinkum 3 entsprechend der ursprünglichen Zielsetzung als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplanentwurf darzustellen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die diesen Beschluss entstehen die üblichen Personalkosten.

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt, die Fläche

Klinkum 3 als Wohnbaufläche darzustellen. Der Flächennutzungsplanentwurf einschließlich Entwurfsbegründung und Umweltbericht sind entsprechend anzupassen.

 

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Anlagen

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