Entscheidungsvorlage - VO/0302/06
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion zur Änderung des Flächennutzungsplanentwurfes im Bereich der Ortslage Klinkum
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beteiligt:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
- Finale Freigabe:
- Schroeders, Friedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (StaWi)
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Entscheidung
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30.11.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die CDU - Fraktion
hat mit Schreiben vom 02.11.2006 den nachfolgenden Antrag gestellt: " ...
hiermit beantrage ich im Namen der CDU-Fraktion im FNPAufstellungsverfahren
folgende Änderung: Ausweisung der Fläche Wegberg, Klinkumer Straße, Flur 34,
Flurstück 314 als Wohnfläche für die Errichtung von 2 freistehenden
Einfamilienhäusern. Die Fläche ist zum Ortsteil Bissen hin als Arrondierung
deutlich erkennbar einzugrünen. ..." (siehe Anlage 1 und 2 / Anmerkung:
die aktuelle Flurstücksnummer ist 336).
Die in Rede stehende
Fläche war bereits mehrfach Gegenstand von Beratungen im Rahmen der
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes. Die Eigentümer dieser Fläche hatten
im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ebenfalls die Anregung geäußert,
diese Fläche als Wohnbaufläche darzustellen. Darüber wurde in der Sitzung des
Ausschusses am 04.05.2006 beraten. Aufgrund der stadtplanerischen Zielsetzung,
die Ortslagen Klinkum und Bissen weiterhin räumlich von einander zu trennen und
wegen der Lage dieser Fläche innerhalb des festgesetzten
Landschaftsschutzgebietes, beschloss der Ausschuss in der vorgenannten Sitzung,
der Anregung der Eigentümer auf Ausweisung der Fläche als Wohnbaufläche nicht
zu folgen.
Nach Ansicht der
Verwaltung sollte diese Zielsetzung weiterhin beibehalten werden. Es ist zu
bedenken, dass eine weitere Ausweisung von Wohnbauflächen in diesem Bereich als
Einstieg dafür dienen könnte, Schritt für Schritt die noch vorhandene Lücke
zwischen den Ortslagen Klinkum und Bissen zu schließen (Reißverschlußprinzip).
Die derzeitige Abgrenzung der Wohnbauflächendarstellung im
Flächennutzungsplanentwurf orientiert sich an die vorhandene Wohnbebauung in
diesem Bereich. Die in Rede stehende Fläche ist dem Außenbereich zuzuordnen.
Eine Bebauung dieser Fläche kann derzeit nach Ansicht der Verwaltung auch nicht
aufgrund der gegenüberliegenden Bebauung mit Gewächshäusern (Flurstück 71 /
siehe Anlage 1) abgeleitet werden, da diese Bebauung als privilegiertes
Vorhaben dem Außenbereich zuzuordnen ist. Sollte dem Antrag der CDU-Fraktion
zugestimmt werden, wäre dann auch konsequent das Flurstück 71 als Wohnbaufläche
darzustellen.
Der Entwurf des
Flächennutzungsplanes wurde mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung abgestimmt. Aufgrund der
Tatsache, dass der beantragte Änderungsbereich - wie bereits erwähnt - als
Landschaftsschutzgebiet festgesetzt ist, wurde die Untere Landschaftsbehörde
diesbezüglich um Stellungnahme gebeten. Mit Schreiben vom 07.11.2006 (Anlage 4)
teilte diese mit, dass sie eine Befreiung von dem festgesetzten
Landschaftsschutzgebiet nicht in Aussicht stellt. Sie weist ferner darauf hin,
dass im Rahmen der Bauleitplanung ein Widerspruch gemäß § 29 Abs. 4 des
Landschaftsgesetztes entgegengesetzt würde, der im Rahmen der Abwägung nicht zu
überwinden wäre. Der genaue Wortlaut des Schreibens und Begründung der
Rechtsposition ist der Anlage 4 zu entnehmen.
Die Verwaltung
schlägt dem Ausschuss aus den vorgenannten Gründen vor, von einer Änderung des
vorliegenden Flächennutzungsplanentwurfes in diesem Bereich abzusehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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17,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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73,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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4
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(wie Dokument)
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66,5 kB
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