Entscheidungsvorlage - VO/0306/06

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Regionalisierungsgesetz für den öffentlichen Nahverkehr des Landes begünstigt neue Ideen im öffentlichen Personennahverkehr. Bei der Planung und Ausgestaltung des ÖPNV sollen bei geringer Nachfrage die Möglichkeiten alternativer Bedienungs­formen wie Rufbusse, Sammeltaxen und Bürgerbusse genutzt werden. Die Verant­wortung für die Gestaltung des Nahverkehrs tragen die Kommunen. Seitdem der Bürgerbus in die Regelförderung überführt wurde, entscheiden die Städte und Ge­meinden in NRW selbst, ob sie ihren Bürgern und Bürgerinnen den Bürgerbus anbieten oder nicht. Das Land NRW (Ministerium für Bauen und Verkehr / MBV) unterstützt die Vereine mit jährlich 5.000,00 € und fördert die Anschaffung eines Fahrzeuges mit einem Festbetrag von 30.000,00 €.

Inzwischen ist der Bürgerbus vielerorts ein ganz normaler Linienbus auf einer konzessionierten Linie mit Fahrplan, Haltestellen und einem genehmigten Tarif. Ein Verkehrsunternehmen sichert die verkehrsrechtliche und die technische Seite ab. Betrieben wird der Bürgerbus allerdings nach wie vor durch ehrenamtlich tätige Fahrer und Fahrerinnen, die sich zu einem Bürgerbusverein zusammengeschlossen haben. Er ist das öffentliche Verkehrsmittel, das auf dem Prinzip der Selbstverant­wortung der Bürger beruht.

Während in Großstädten der Mobilität der Bevölkerung sowohl im Berufs- als auch Freizeitverkehr durch den Einsatz zahlreicher Stadt-, Straßen-, U-Bahnen und Bus­linien Rechnung getragen wird, ist in den ländlichen Bereichen - meist aus Kosten­gründen - eher eine rückläufige Entwicklung festzustellen. Busse werden in der Regel nur noch zu Stoßzeiten eingesetzt, da außerhalb der Hauptbeförderungs­zeiten das Fahrgastaufkommen im Vergleich zum Aufwand für den Busverkehr zu gering ist. Dennoch gibt es ein Bedürfnis nach Mobilität insbesondere bei älteren Menschen, Kindern und Jugendlichen, die keine andere Gelegenheit der Beför­derung haben.

Die Verwaltung hat die WESTEnergie und Verkehr, Erkelenz, gebeten, die Möglich­keiten des Einsatzes eines Bürgerbusses für das Stadtgebiet Weg berg zu prüfen. Hierbei wurde in erster Linie an die Erreichbarkeit der Stadtteile gedacht, die nicht vom Linienverkehr befahren werden (z. B. Isengraben, Ellinghoven etc.) sowie an eine Erreichbarkeit des Stadtzentrums bei Veranstaltungen in den Abendstunden, wenn der Linienverkehr eingestellt ist. Über das Ergebnis der Überprüfung wird ein Vertreter der WESTEnergie und Verkehr im Ausschuss berichten.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

- keine -

 

Alternativen:

- keine -

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung nimmt den Bericht der WESTEnergie und Verkehr zur Kenntnis.

 

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