Empfehlungsvorlage - VO/1997/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit EMail vom 14.12.2011 hatte Ratsherr Theo-Markus Groß die Verwaltung davon in Kenntnis gesetzt, dass er aus der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN ausgetreten und somit fraktionslos sei jedoch sein Mandat behalte.

 

Anschließend teilte Ratsfrau Nelsbach per EMail vom 18.12.2011 die Gründung der Fraktion Freie Wähler / Unabhängige mit, der auch Ratsherr Theo-Markus Groß als stv. Fraktionsvorsitzender angehöre.

 

Nach § 58 Abs.1 GO NRW entscheidet der Rat mit der Mehrheit der Stimmen  der Ratsmitglieder über die Zusammensetzung der Ausschüsse. Bei der Zusammensetzung der Ausschüsse ist der „Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Rat und Ausschüssen“ zu beachten. Dieser besagt, dass sich die Kräfteverhältnisse im Rat bei der Besetzung der Ausschüsse widerspiegeln sollen.

 

Dies wird durch Anwendung des Zählverfahrens nach Hare/Niemeyer gemäß § 50 Abs.3 GO NRW erreicht. Die sich durch Anwendung des Verfahrens ergebenen Änderungen in den Ausschussbesetzungen können der beiliegenden Übersicht entnommen werden und sind nachfolgend tabellarisch dargestellt:

 

 

Ausschuss

Auswirkungen

Haupt- und Finanzausschuss

Die Linke gewinnt einen Sitz zu Lasten B90/DIE GRÜNEN

Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr

Die FDP gewinnt einen Sitz zu Lasten B90/DIE GRÜNEN

Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport

Die FDP gewinnt einen Sitz zu Lasten B90/DIE GRÜNEN

Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung

Die FDP gewinnt einen Sitz zu Lasten B90/DIE GRÜNEN

Personalausschuss

Der 11. Sitz wird im Losverfahren B90/DIE GRÜNEN / Freie Wähler ermittelt

Rechnungsprüfungs-ausschuss

Der 11. Sitz wird im Losverfahren B90/DIE GRÜNEN / Freie Wähler ermittelt

Wahlprüfungsausschuss

Der 11. Sitz wird im Losverfahren B90/DIE GRÜNEN / Freie Wähler ermittelt

Grundstücksausschuss

Der 5. Sitz wird im Losverfahren B90/DIE GRÜNEN / Freie Wähler ermittelt

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Es entstehen die üblichen Personalkosten

 

Alternativen:

keine

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, die Ausschüsse den Maßgaben des § 50 Abs. 3 GO NRW entsprechend umzubesetzen und ein Losverfahren nach § 50 Abs. 3 S. 6 GO NRW in der Ratssitzung am 06.03.2012 durchzuführen.

 

Die Fraktionen werden in Abhängigkeit vom Ergebnis des Losverfahrens in der Ratssitzung am 06.03.2012 gebeten, der Verwaltung möglichst zeitnah die namentliche Besetzung der betroffenen Ausschüsse (einschließlich stimmberechtigter sachkundiger Bürger/innen) mitzuteilen.

 

Eine Beschlussfassung über die namentliche Besetzung der Ausschüsse erfolgt dann in der Ratssitzung am 15.05.2012.

 

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Anlagen

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