Empfehlungsvorlage - VO/1993/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit dem beigefügten Schreiben hat die Fraktion Freie Wähler / Unabhängige die beabsichtigte Einrichtung einer Geschäftsstelle (Hauptstraße 21) mitgeteilt.

 

Die Nutzfläche beträgt rund 20 qm zzgl. sanitärer Einrichtungen. Die Miete beträgt 150,00 EUR  mtl. zzgl. eines Nebenkostenvorschusses von 80,00 EUR. Dies entspricht einer Netto-Kaltmiete von 7,50 EUR/qm.

Unter Berücksichtigung der bisherigen Beschlussfassungen des Rates im Zusammenhang mit der Gewährung von Zuwendungen an Fraktionen gemäß § 56 Abs.3 GO NRW (FDP-Geschäftsstelle, Ratsbeschluss vom 18.05.2010 und CDU-Geschäftsstelle, Ratsbeschluss vom 06.10.2009) wird ein Betrag in Höhe von 2/3 als Mietkostenzuschuss gewährt. Dies entspricht im Fall der Geschäftsstelle der Fraktion Freie Wähler / Unabhängige einem mtl. Mietkostenzuschuss in Höhe von 153,33 EUR. Dieser Betrag ist – bei der Größe der Fraktion, dem Flächenbedarf und dem Mietpreis für vergleichbare Objekte im Zentrum - nach Auffassung der Verwaltung - angemessen.

Die Fraktion Freie Wähler / Unabhängige hat beantragt, im Zusammenhang mit der Einrichtung der Geschäftsstelle Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände in Höhe von 2.485,00 EUR zu beschaffen (siehe Anlagen). Seitens der im Rat vertretenen Fraktionen wurden Bedenken hinsichtlich Raumgröße und Einrichtungsumfang geäußert, so dass der Fachbereich Gebäudewirtschaft (wie auch bei den anderen Fraktionen) die Fraktion bei der Einrichtung der Geschäftsstelle aus fachlicher Sicht unterstützt.

Zu den Kosten für das Mobiliar kommen Ausgaben für Renovierungsarbeiten, die aber in Eigenregie ausgeführt und finanziert werden sollen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Siehe Beschlussvorschlag

 

Alternativen:

keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, der Fraktion Freie Wähler / Unabhängige im Zusammenhang mit der Einrichtung der neuen Geschäftsstelle folgende Zuwendungen gemäß § 56 Abs. 3 GO NRW zu zahlen:

a)              Mietkostenzuschuss ab 01.03.2012 in Höhe von monatlich 153,33 EUR.

Die Mittel werden bei Produkt 01 01 03 „Fraktionen“ - Sachkonto 5492000 entsprechend zusätzlich eingeplant.

 

b)              Erstbeschaffung von Mobiliar und sonstigen Ausrüstungsgegenständen in Höhe von bis zu 2.485,00 EUR.

 

              Die Mittel werden zusätzlich eingeplant.

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Anlagen

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