Entscheidungsvorlage - VO/1995/12
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulentwicklungsplanung 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
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Vorberatung
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07.02.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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06.03.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf die bereits vorgestellten Ergebnisse der Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung wird verwiesen.
Die Verwaltung hatte angekündigt, in der heutigen Sitzung einen Entwurf des Schulentwicklungsplanes vorzulegen. Angesichts der landespolitischen Pläne für den Bereich des Schulwesens, die sich aktuell noch im Gesetzgebungsverfahren befinden und gravierende Umwälzungen für diesem Bereich vorsehen, ist es der Verwaltung aber derzeit nicht möglich, ein zukunftssicheres Konzept zu erarbeiten. Neben vielen kleineren Änderungen seien hier nur zwei wesentliche Änderungen herausgestellt.
1. Änderung der Klassenrichtzahlen
Es ist beabsichtigt, die Untergrenze für die Bildung von Klassen im Primarbereich ab dem Schuljahr 2013/14 auf 15 festzulegen. Der zukünftige kommunale Klassenfrequenzrichtwert soll von derzeit 24,0 in vier Schritten auf 22,5 abgesenkt werden. Dies würde bedeuten, dass einzelne Schulen länger als in den bisherigen Planungen berücksichtigt als Standort geführt werden können.
2. Einrichtung von Klassen
Nach den neuen Bestimmungen soll das bisherige Verfahren zur Klassenbildung gänzlich verändert werden. Reichen bislang 18 Schülerinnen und Schüler aus, um ein neues Schuljahr zu bilden und eine Klasse einrichten zu können, so wird zukünftig die Klassenbildung auf Schulträgerebene insgesamt betrachtet. Die Gesamtschülerzahl wird durch den Klassenrichtwert geteilt. Die sich hieraus ergebene Zahl wird gerundet und stellt die Anzahl der Klassen dar, die gebildet werden können. Der Schulträger soll dann festlegen, wo und wie viele Klassen gebildet werden sollen.
Dies bedeutet, dass -wenn Klassen mit 15 Kindern an Standorten gebildet werden- an anderer Stelle ein Ausgleich erfolgen muss. Da dies insbesondere die Klassenbildung an größeren Schulen betrifft, wird die Erich Kästner Grundschule nach den neuen Bestimmungen in diesem Bereich voraussichtlich beeinträchtigt werden. Übersteigen die Anmeldungen an einzelnen Schulen die festgelegten Grenzwerte, müssten Eltern ggf. an andere Schulen verwiesen werden.
Die neuen Bestimmungen schaffen eine größere Planungssicherheit, dies wird ausdrücklich begrüßt, da so eine bestimmbarere Schulentwicklungsplanung erfolgen kann. Insbesondere aber entsteht vorrangig für das Land NRW im Rahmen der Lehrerstellenzuweisung eine deutlich bessere Planungsmöglichkeit.
Unabhängig von den geplanten gesetzlichen Änderungen werden für die Grundschule in Merbeck leider schneller als in der bisherigen Schulentwicklungsplanung vorgesehen- Entscheidungen getroffen werden müssen.
Die Verwaltung hat die Fraktionen bereits über den Informationsabend in der Grundschule Merbeck am 30.01.2012 in Kenntnis gesetzt, bei dem die aktuelle Schulsituation mit den Eltern diskutiert werden soll. Über den Verlauf des Abends wird in der Sitzung mündlich berichtet.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport schlägt dem Rat vor, die Entwicklungen im Bereich des Schulwesens zur Kenntnis zu nehmen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, nach Beschluss über die angekündigten Gesetzesänderungen eine Schulentwicklungsplanung vorzulegen.
