Entscheidungsvorlage - VO/2030/12
Grunddaten
- Betreff:
-
Auszahlung von Zuschüssen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Beteiligt:
- Bürgermeister/ Dezernat I; Finanzwirtschaft; Zentrale Verwaltungssteuerung; Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Esser, Lothar
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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06.03.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Hinsichtlich des Sachverhaltes wird auf die bisherigen Beratungen verwiesen, zuletzt im Haupt- und Finanzausschuss am 14.02.2012.
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung können Ausgaben im Rahmen von freiwilligen Leistungen nicht ohne vorherige Genehmigung der Kommunalaufsicht des Kreises Heinsberg geleistet werden. Hierzu zählen auch die Zuschüsse an die Wegberger Vereine.
Die Wegberger Vereine leisten hervorragende Arbeit in der Stadt Wegberg, insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit. Die vielen ehrenamtlichen Helfer haben es trotz der engen finanziellen Situation in vielen Vereinen nicht an Einsatz und Motivation fehlen lassen, obwohl die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Spiel- und Vereinsbetriebes teilweise erhebliche Einschränkungen erfahren mußte und nur durch den persönlichen Einsatz vieler Vereinsmitglieder und Eltern aufgefangen werden konnte.
Aus diesem Grunde haben zahlreiche Verhandlungen mit der Kommunalaufsicht des Kreises in der Vergangenheit stattgefunden, wobei auf die immer schwieriger werdende Situation in den Wegberger Vereinen nachdrücklich hingewiesen wurde.
In einer gemeinsamen Unterredung zwischen Landrat Stephan Pusch und dem Bürgermeister der Stadt Wegberg am 22. Febr. 2012 konnte nunmehr eine Ausnahmegenehmigung für eine anteilmäßige Auszahlung der Zuschüsse an die Vereine der Stadt Wegberg aus dem Haushaltsjahr 2011 erreicht werden. Die haushaltstechnische Abwicklung der Auszahlungsbeträge erfolgt in enger Abstimmung mit der Kommunalaufsicht des Kreises Heinsberg und der Stadt Wegberg.
Die Kommunalaufsicht weist ausdrücklich darauf hin, dass weiterhin die freiwilligen Leistungen in die städtischen Konsolidierungsüberlegungen einbezogen werden müssen.
