Entscheidungsvorlage - VO/2030/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Hinsichtlich des Sachverhaltes wird auf die bisherigen Beratungen verwiesen, zuletzt im Haupt- und Finanzausschuss am 14.02.2012.

 

Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung können Ausgaben im Rahmen von freiwilligen Leistungen nicht ohne vorherige Genehmigung der Kommunalaufsicht des Kreises Heinsberg geleistet werden. Hierzu zählen auch die Zuschüsse an die Wegberger Vereine.

 

Die Wegberger Vereine leisten hervorragende Arbeit in der Stadt Wegberg, insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit. Die vielen ehrenamtlichen Helfer haben es trotz der engen finanziellen Situation in vielen Vereinen nicht an Einsatz und Motivation fehlen lassen, obwohl die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Spiel- und Vereinsbetriebes teilweise erhebliche Einschränkungen erfahren mußte und nur durch den persönlichen Einsatz vieler Vereinsmitglieder und Eltern aufgefangen werden konnte.

 

Aus diesem Grunde haben zahlreiche Verhandlungen mit der Kommunalaufsicht des Kreises in der Vergangenheit stattgefunden, wobei auf die immer schwieriger werdende Situation in den Wegberger Vereinen nachdrücklich hingewiesen wurde.

 

In einer gemeinsamen Unterredung zwischen Landrat Stephan Pusch und dem Bürgermeister der Stadt Wegberg am 22. Febr. 2012 konnte nunmehr eine Ausnahmegenehmigung für eine anteilmäßige Auszahlung der Zuschüsse an die Vereine der Stadt Wegberg aus dem Haushaltsjahr 2011 erreicht werden. Die haushaltstechnische Abwicklung der Auszahlungsbeträge erfolgt in enger Abstimmung mit der Kommunalaufsicht des Kreises Heinsberg und der Stadt Wegberg.

 

Die Kommunalaufsicht weist ausdrücklich darauf hin, dass weiterhin die freiwilligen Leistungen in die städtischen Konsolidierungsüberlegungen einbezogen werden müssen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Aufwendungen für Zuschüsse führen bei Inanspruchnahme zu einer Belastung der Ergebnisrechnung und damit zu einer Verringerung der allgemeinen Rücklage.

 

 

Alternativen:

Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die in 2011 nicht zur Auszahlung gelangten Zuschüsse an die Vereine bereitzustellen und stimmt der anteiligen Auszahlung in einer Höhe von 80 % zu.

 

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