Empfehlungsvorlage - VO/1980/12
Grunddaten
- Betreff:
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- 3. Änderung des Flächennutzungsplanes "Rettungs- und Feuerwache Wegberg" - Bebauungsplan I-43, Wegberg - Rettungs- und Feuerwache - Aufstellungsbeschlüsse
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (StaWi)
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Vorberatung
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13.03.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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15.05.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Es ist beabsichtigt, eine neue Rettungswache innerhalb Wegberg im Bereich der Maaseiker Straße (zwischen Schul- und Sportzentrum und Grenzlandring) zu errichten. Mit Datum vom 03.01.2012 wurde ein diesbezüglicher Bauantrag gestellt. Mittelfristig ist ferner angedacht, die Feuerwache, die sich derzeit an der Venloer Straße befindet, durch einen Neubau in Kombination zur Rettungswache zu ersetzen.
Das in Rede stehende Grundstück (siehe Anlage) mit einer Größe von 18.540 qm befindet sich im Eigentum der Stadt Wegberg. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist der Bereich mit der Entwicklungsabsicht Sondergebiet Freizeit und Erholung als Ergänzung zum angrenzenden Wohnmobilplatz dargestellt. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Rettungs- und Feuerwache zu schaffen, wird die Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Zur Einleitung der Verfahren empfiehlt die Verwaltung, die Fassung entsprechender Aufstellungsbeschlüsse.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Stadt, er möge den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Rettungs- und Feuerwache Wegberg beschließen.
b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Stadt, er möge den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan I-43, Wegberg Rettungs- und Feuerwache beschließen.
Grundlage für diese Beschlüsse ist der § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeitigen Fassung.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Beschlüsse öffentlich bekannt zu machen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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154,5 kB
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