Entscheidungsvorlage - VO/2044/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Ein 16-jähriger Bürger der Stadt Wegberg hat mit Schreiben vom 29.08.2011 den beigefügten Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW gestellt:

 

„Bewerbung der Stadt Wegberg um Ausrichtung des NRW-Tages 2015“.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Der Nordrhein-Westfalen-Tag, auch kurz NRW-Tag, ist der jährlich stattfindende Landesfesttag anlässlich der Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23. August 1946.

Der Nordrhein-Westfalen-Tag wurde in der Vergangenheit lediglich zu runden Landesgeburtstagen in Düsseldorf begangen. Seit 2007 wird die Veranstaltung jährlich in wechselnden Städten durchgeführt, wobei die runden Landesjubiläen weiterhin in der Landeshauptstadt gefeiert werden sollen. Die Vergabe an eine bestimmte Ausrichterstadt erfolgt durch das Landeskabinett; die Städte können sich zuvor beim Ministerpräsidenten bewerben. Veranstalter ist jeweils die austragende Stadt bzw. eine von ihr beauftragte Agentur.

In den vergangenen Jahren fand die Veranstaltung in folgenden Städten statt:

 

Ort                                           Jahr                             Veranstaltungszeitraum               Besucher (geschätzt)

Düsseldorf                             2006                             26. bis 27. August                             1.000.000

Paderborn                             2007                             25. bis 26. August                             600.000

Wuppertal                             2008                             29. bis 31. August                             700.000

Hamm                             2009                             26. bis 28. Juni                             700.000 

Siegen                             2010                              17. bis 19. September               400.000

Bonn                                          2011                             1. bis 3. Oktober                             800.000

Detmold                             2012                             27. bis 28. Mai                            gemeinsam veranstaltet

              mit dem Kreis Lippe

Hückeswagen               2013  

Bielefeld                             2014

 

 

Die im Bürgerantrag genannten Gründe, die für die Attraktivität der Stadt sprechen sind sicherlich zutreffend und machen unsere Stadt für Veranstaltungen grundsätzlich interessant. Auch sind Erfahrungen bei der Organisation größerer Veranstaltungen in der Verwaltung vorhanden. Dennoch ist die Verwaltung der Ansicht, dass eine solche Großveranstaltung mit mehreren hunderttausend Besuchern in unserer Stadt nicht durchführbar ist. 

Bereits bei der Organisation von Veranstaltungen mit rd. 20.000 Besuchern, z.B. Flachsmarkt, Tag der offenen Türe bei der Firma Siemens, ergeben sich Probleme bei der Verkehrsführung und bei der Bereitstellung einer genügenden Anzahl von Parkflächen. Darüber hinaus ist ein notwendiges großzügiges Veranstaltungsgelände  nicht vorhanden. Auch die mit der Organisation und Durchführung verbundenen Kosten  - nicht nur für das Event selber sondern auch für die zu erfüllenden Sicherheitsauflagen  - sind von der Stadt nicht finanzierbar.

 

Aus den genannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, von einer Bewerbung der Stadt zur Ausrichtung des NRW-Tages 2015 abzusehen und den jungen Antragsteller entsprechend zu unterrichten.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

- Keine -

 

 

Alternativen:

- Keine -

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für  Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt, dass sich die Stadt Wegberg nicht für die Ausrichtung des NRW-Tages 2015 bewirbt. Der Antragsteller wird entsprechend unterrichtet.

 

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Anlagen

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