Entscheidungsvorlage - VO/2048/12
Grunddaten
- Betreff:
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Nachwahl der/des zweiten ehrenamtlichen Stellvertreters/in des Bürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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26.03.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung des Rates am 06.03.2012 hat Ratsfrau Nicole von den Driesch ihren Rücktritt als 2. stellvertretende Bürgermeisterin durch die Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, Ratsfrau Evelyne Feger erklären lassen. Gleichzeitig hat Ratsfrau Feger das entsprechende Rücktrittsschreiben an den Bürgermeister übergeben.
Scheidet einer der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters aus, so ist der/die Nachfolger/in für den Rest der Wahlzeit ohne Aussprache in geheimer Abstimmung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 50 Absatz 2 GO NRW) nach zu wählen.
Ohne Aussprache:
Wahlvorschläge können nur von Fraktionen oder Gruppen eingebracht werden, nicht jedoch von einzelnen Ratsmitgliedern. Eine Frist für die Einreichung von Vorschlägen sieht das Gesetz nicht vor. Eine Aussprache im Zusammenhang mit der Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters ist unzulässig. Gleiches gilt für empfehlende Bemerkungen zu ggf. vorgeschlagenen Personen oder sonstige Erklärungen vor oder während der Wahl.
Geheime Wahl:
Zur Durchführung der geheimen Wahl stehen im Sitzungssaal eine Wahlurne und eine Wahlkabine bereit.
Mehrheitswahl:
Das Wahlverfahren richtet sich anders als bei der konstituierenden Ratssitzung vom 27.10.2009- nach § 50 Absatz 2 GO NRW, d.h. das diejenige vorgeschlagene Person gewählt ist, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Bei der Abstimmung dürfen auch diejenigen Ratsmitglieder mitwirken, die als Kandidat/in für das Amt der/des Stellvertreters/in des Bürgermeisters vorgeschlagen sind. Der Bürgermeister hat Stimmrecht (vgl. § 40 Absatz 2 GO NRW).
