Entscheidungsvorlage - VO/2011/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der ehemalige Friedhof an der Bahnhofstraße war der zweite bekannte Friedhof der katholischen Pfarre St. Peter und Paul. Er wurde ab 1849 bis zum Jahre 1941 für Bestattungen genutzt.

Der Rechtsstatus der Anlage als Friedhof wurde mit Wirkung zum 01. Januar 1966 aufgehoben.

 

Der ehemalige städtische Friedhof an der Bahnhofstraße wurde am 15.04.1985 mit der laufenden Nr. A-141 in die Denkmalliste der Stadt Wegberg eingetragen.

Hintergrund für die Eintragung war insbesondere der Umstand, dass sich auf dem Gelände eine Reihe von Grabsteinen aus dem 19. und frühen 20. Jahrhundert befinden.

 

Die Grabanlagen waren in der Vergangenheit leider mehrfach Ziel von Sachbeschädigungen und Vandalismus. Ferner hat die Zeit ihre Spuren auf dem Gelände und den Grabstätten hinterlassen.

 

Die gesamte ehemalige Friedhofsanlage befindet sich in städtischem Eigentum. Die Nachkommen der dort bestatteten Personen besitzen aufgrund des Ablaufes der Belegungszeiten für die Grabstätten keinerlei Rechte mehr hinsichtlich der noch vorhandenen Grabstätten. Diese können jedoch aus diesem Grunde auch nicht mehr für die Pflege und Instandhaltung der Grabstätten herangezogen werden.

Der Bereich hat heute in Verbindung mit der unmittelbar angrenzenden Grünfläche (ehemalige Villa Köhler / Amtsgericht Wegberg) insgesamt den Charakter einer Parkanlage in Zentrum naher Lage.

 

Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr am 24.01.2012 mitgeteilt wurde, ist seitens der Verwaltung beabsichtigt das Erscheinungsbild des ehemaligen Friedhofsgeländes im Rahmen der bestehenden finanziellen Möglichkeiten durch den Baubetriebshof zu verbessern. Hierzu wird eine Beseitigung von Überwuchs und Unterholz erfolgen. Hieran wird sich eine Bepflanzung verschiedener Gräber mit Bodendeckern sowie ein Einsähen von Freiflächen mit Rasen anschließen. Diese Maßnahmen werten den gesamten Bereich optisch auf, sichern eine bessere Einsehbarkeit des Geländes und machen gleichzeitig eine laufende Pflege durch den Baubetriebshof mit vertretbarem Aufwand möglich.

Mit den vorgenannten Arbeiten wurde durch den Baubetriebshof bereits begonnen. Sie werden in den kommenden Monaten entsprechend fortgeführt.

 

Nur im Falle einer regelmäßigen Pflege kann das optische Erscheinungsbild des denkmalgeschützten Friedhofsgeländes sowie des angrenzenden Grünbereiches dauerhaft gesichert werden. Diese Maßnahmen beugen ferner einer Verschmutzung sowie Vandalismus vor. Beide negativen Erscheinungen können leider nicht generell ausgeschlossen werden, lediglich die Hemmschwelle kann durch regelmäßige Pflege erhöht werden.

 

Im Anschluss an den Freischnitt wird eine Registrierung, Sicherung und Lagerung von losen und nicht mehr standfesten Grabmälern beim Baubetriebshof erfolgen. Hierdurch sollen weiteren Sachbeschädigungen bzw. Diebstähle verhindert werden. Diese Aktivitäten werden von Seiten der Verwaltung jedoch nur als vorübergehende Maßnahme angesehen.

Eine Übersichtskarte des ehemaligen Friedhofsgeländes ist der Sitzungsvorlage beigefügt. Auf dieser sind die noch vorhandenen Grabstätten/Grabmale eingezeichnet. Diese Karte wurde den Fraktionen zur besseren Übersicht auch in Form von farbigen Ausdrucken im Format DIN A3 zur Verfügung gestellt.

 

 

Mittelfristig wird seitens der Verwaltung eine weitestgehende Instandsetzung und Wiedererrichtung der noch vorhandenen beschädigten bzw. umgestürzten Grabmale angestrebt. Diese Leistung kann jedoch aufgrund der Größe/Statik der Grabmale nicht durch eigene Kräfte vorgenommen werden. Hiermit muss ein externer Handwerksbetrieb (Steinmetzbetrieb), auch im Hinblick auf die Standsicherheit der Objekte, beauftragt werden.

 

 

Für das Jahr 2012 erfolgte zunächst eine Mittelanmeldung in Höhe von 10.000 € für die Instandsetzung und Wiedererrichtung besonders prägender Grabmäler auf dem ehemaligen Friedhof.

 

 

Auf dem ehemaligen Friedhof befinden sich noch einige wenige Grabstätten die durch Angehörige gepflegt werden und sich daher in einem guten Zustand befinden. An diesen werden, sofern dies nicht aus Verkehrssicherungsgründen erforderlich ist, keine der o.g. genannten Arbeiten durch den Baubetriebshofes vorgenommen.

 

 

Langfristig ist eine Einbindung des Geländes in das von der Verwaltung entwickelte Grünkonzept der Stadt Wegberg beabsichtigt. Die hierzu erfolgten Planungen wurden in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 28.10.2008 vorgestellt.

Die Gesamtkosten für die Umsetzung des Grünkonzeptes belaufen sich auf ca. 1,5 Millionen Euro. Die hiervon auf den denkmalgeschützten Friedhof an der Bahnhofstraße entfallende Anteil beträgt ca. 294.000,00 €. Hiermit könnte u.a. eine Wiederherstellung der Wegeachsen und die Errichtung einer Infotafel vorgenommen werden.

Anträge zur Förderung des Grünkonzeptes in Höhe von 70% wurden bereits mehrfach an die Bezirksregierung Köln gerichtet. Die letzte Antragstellung hierzu erfolgte am 03.08.2011.

Die Umsetzung des Grünkonzeptes ist abhängig von einer entsprechenden Förderung der Maßnahme durch das Land und der Bereitstellung entsprechender Eigenmittel seitens der Stadt Wegberg.

Eine Aussage, ob und wann diese Maßnahme umgesetzt werden kann, ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

 

 

Alle auf dem denkmalgeschützten Friedhofsgelände vorzunehmenden Maßnahmen werden vorab mit dem LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland abgestimmt.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Beim Baubetriebshof fallen entsprechende Personal- und Sachkosten für die Pflegearbeiten auf dem denkmalgeschützten Friedhof an.

 

 

Alternativen:

./.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt den aktuellen Sachstand und das beabsichtigte weitere Vorgehen hinsichtlich des denkmalgeschützten Friedhofs an der Bahnhofstraße zustimmend zur Kenntnis.

 

Ferner spricht er sich für die Einplanung von entsprechenden Haushaltsmitteln zur Wiedererrichtung der Grabmale in den Haushalt 2012 und Folgejahre aus.

 

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Anlagen

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