Empfehlungsvorlage - VO/2046/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 23.09.2008 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan VI-14, Rath-Anhoven – Gewerbegebiet gefasst. Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortslage Rath-Anhoven und wird im Süden durch die Grambuscher Straße, im Osten durch die Gladbacher Straße (B 57) und im Westen  durch den Beeckbach begrenzt. Städtebauliche Zielsetzung ist es, zum Schutz, zur Entwicklung und zur Steigerung der Attraktivität des zentralen Versorgungsbereiches des Hauptzentrums Innenstadt die Einzelhandelsentwicklung innerhalb des Plangebietes zukünftig planungsrechtlich zu steuern und zugleich das Plangebiet für das verarbeitende und produzierende Gewerbe vorzuhalten.

 

In der Zeit vom 02.05.2011 bis einschließlich 13.05.2011 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach den Vorgaben des Baugesetzbuches statt. Parallel dazu wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die eingegangenen Anregungen sind in der Anlage 1 tabellarisch aufgelistet und wurden im Aufstellungsverfahren berücksichtigt.

 

Der daraufhin ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung hat schließlich in der Zeit vom 07.11.2011 bis einschließlich 09.12.2011 öffentlich ausgelegen. Die während der Auslegung eingegangenen Anregungen sind ebenfalls in tabellarischer Form aufgearbeitet worden und sind in der Anlage 2 beigefügt. Die Planunterlagen sind den Anlagen 3 und 4 zu entnehmen.

 

Als nächste Verfahrensschritte stehen nun der Beschluss über die eingegangenen Anregungen und die Fassung des Satzungsbeschlusses an.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Durch diese Beschlüsse entstehen keine Kosten.

 

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, er möge – unter Berücksichtigung der Ausführungen unter Anlage 1 und 2 – über die vorgebrachten Anregungen beschließen.

 

2.      Für den Fall, dass der Rat der Stadt im Sinne des Beschlussvorschlages Nr. 1 über die vorgebrachten Anregungen beschließt, wird dem Rat ferner empfohlen, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan VI-14, Rath-Anhoven – Gewerbegebiet zu fassen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplanes VI-14, Rath-Anhoven – Gewerbegebiet liegt innerhalb der Ortslage Rath-Anhoven und wird im Süden durch die Grambuscher Straße, im Osten durch die Gladbacher Straße (B57) und im Westen durch den Beeckbach begrenzt. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist im Bebauungsplan zeichnerisch eindeutig festgesetzt.

 

Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung übernommen.

 

Mit Inkrafttreten dieses Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan VI-14, Rath-Anhoven – Gewerbegebiet rechtskräftig.

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.

 

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Anlagen

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