Entscheidungsvorlage - VO/2047/12
Grunddaten
- Betreff:
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Errichtung einer Wohnanlage für Senioren im Bereich der Bahnhofstraße - Antrag auf Vorbescheid
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Unterbrochen
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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27.03.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Datum vom 24.02.2012 wurde ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Wohnanlage für Senioren mit 60 Wohneinheiten gestellt. Das Vorhaben befindet sich entlang der Bahnhofstraße und wird im Norden durch die Raiffeisenstraße und im Süden durch die Jakob-Hoogen-Straße begrenzt. Vorgesehen ist eine Förderung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus für Senioren. Hierdurch entsteht eine Bindung in der Belegung der Wohnungen ausschließlich mit Senioren. Die Wohnungen werden in drei Baukörpern angeordnet, welche sich in dreigeschossiger Bauweise mit ausgebautem Dachgeschoss darstellen. Aufgrund der zukünftigen Bewohnerstruktur (ausschließlich Senioren) wird pro Wohneinheit ein Stellplatz beantragt. Die eingereichten Antragsunterlagen sind in verkleinerter Form als Anlage dieser Vorlage beigefügt.
Die in Rede stehende Fläche liegt bereits seit Jahren brach. Bestrebungen zur Bebauung scheiterten in der Vergangenheit aus unterschiedlichen Gründen. Der derzeitige Eindruck dieses Bereiches entspricht nicht seiner Bedeutung als Eingangssituation zur Innenstadt. Die gewählte Aufteilung in drei Baukörpern sollte aus stadtgestalterischen Gründen einer ursprünglich vorgesehenen geschlossenen und damit wesentlich massiveren Bebauung vorgezogen werden. Der Bedarf an seniorengerechten Wohnungen innerhalb des Stadtzentrums ist klar erkennbar.
Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes I-14, Wegberg Gewerbegebiet / 5. Änderung. Durch die beabsichtigte offene Bauweise sowie durch die geplante Anordnung und Anzahl der Stellplätze weicht das Vorhaben von den diesbezüglichen Festsetzungen ab. Insbesondere bezogen auf die beabsichtigte Stellplatzanzahl (ein Stellplatz pro Wohneinheit) ist eine grundsätzliche Entscheidung erforderlich. Gemäß Bebauungsplan werden zwei Stellplätze pro Wohneinheit gefordert. Dieser Stellplatzbedarf ist erfahrungsgemäß für eine übliche Geschosswohnungsbebauung im ländlich strukturierten Siedlungsraum notwendig, da in zahlreichen Haushalten zwei Fahrzeuge erforderlich sind. Die beantragte Wohnanlage ist jedoch ausschließlich für Senioren geplant. Hier stellt sich in der Regel die Situation anders dar, sodass aus Sicht der Verwaltung von der festgesetzten Stellplatzzahl in diesem Fall auch aufgrund der guten Erreichbarkeit des schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs abgewichen werden sollte. Die Belegung der zukünftigen Wohnungen ausschließlich mit Senioren wird durch die Förderbindung sichergestellt und sollte zwingende Voraussetzung für eine Befreiung sein.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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