Entscheidungsvorlage - VO/2040/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Rahmen der Erschließung des Bebauungsplangebietes VI-8, Rath-Anhoven, Rather Straße/Bereich B ist für die neu angelegte Erschließungsstraße ein Straßenname festzusetzen. Die Lage der Straße ist aus dem beiliegenden Plan ersichtlich.

 

Für die neue Erschließungsstraße wird seitens des Dorfausschusses Rath-Anhoven die Verwendung eines Blumennamens vorgeschlagen, da in diesem Bereich mehrere Straßen ebenfalls nach Blumen benannt sind. Auch der Verein für Gartenkultur und Ortsverschönerung Rath-Anhoven e.V. schlägt die Bezeichnung der Straße mit einem Blumennamen vor.

 

Diesem Wunsch entsprechend schlägt die Verwaltung vor, die neue Erschließungsstraße mit „Dahlienweg“ zu bezeichnen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Die Kosten für die Straßenschilder trägt die Stadtentwicklungsgesellschaft.

 

Alternativen:

Keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Erschließungsstraße im Baugebiet VI-8, Rath-Anhoven, Rather Straße / Bereich B mit „Dahlienweg“ zu bezeichnen.

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Anlagen

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