Empfehlungsvorlage - VO/0234/06

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat anlässlich ihrer Prüfung empfohlen, die Hundesteuersätze anzuheben, da sie im Vergleich zu anderen bereits geprüften Kommunen unterdurchschnittlich seien.

 

In der als Anlage beigefügten Übersicht sind die Sätze der Hundesteuer verschiedener umliegender Städte und Gemeinden aufgeführt.

 

Zur Zeit werden 2.528 Hunde bei der Stadt zur Hundesteuer veranlagt. Das Aufkommen aus der Hundesteuer beträgt rund 166.000 €.

 

Die letzte Erhöhung der Hundesteuersätze erfolgte zum 01.01.2001.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Steuersätze im § 2 Absatz 1 der Hundesteuersatzung ab 01.01.2007 wie nachstehend dargestellt zu erhöhen:

 

Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam

 

 

 

bisher

neu

a)

nur ein Hund gehalten wird

     56 €

     62 €

b)

zwei Hunde gehalten werden je Hund

     80 €

     88 €

c)

drei oder mehr Hunde gehalten werden je Hund

     92 €

  104 €

d)

ein gefährlicher Hund gehalten wird

  552 €

  608 €

e)

zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden je Hund

  798 €

  880 €

 

Im Übrigen bleibt die Satzung unverändert.

 

Im Jahr 2001 wurde durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit einer Firma eine Hundebestandsaufnahme durchgeführt, die zu einer zusätzlichen Anzahl von neu angemeldeten Hunden von etwa 20 % geführt hat. Die Zahl der gemeldeten Hunde ist seit dieser Zeit konstant geblieben. An- und Abmeldungen glichen sich aus.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, 2007 eine neue Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Nach Vorliegen von Angeboten wird die Verwaltung den Haupt- und Finanzausschuss unterrichten.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Kosten der Veröffentlichung. Voraussichtliche Mehreinnahmen ab 2007:         rund 17.000 €

 

Alternativen:

keine

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Stadtrat vor, die nachstehende 6. Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Wegberg zu beschließen:

 

6. Änderung der Hundesteuersatzung

der Stadt Wegberg

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666 / SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW S. 498) und der §§ 3 und 20 Absatz 2 Buchstabe b) des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW S. 712 / SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. April 2005 (GV. NRW S. 488), hat der Rat in seiner Sitzung am .....................2006 folgende Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung beschlossen:

 

I.

 

§ 2 Absatz 1 erhält folgende Fassung

 

(1)     Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam

a)

nur ein Hund gehalten wird

     62 €

b)

zwei Hunde gehalten werden je Hund

     88 €

c)

drei oder mehr Hunde gehalten werden je Hund

  104 €

d)

ein gefährlicher Hund gehalten wird

  608 €

e)

zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden je Hund

  880 €

 

 

II.

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2007 in Kraft.

Reduzieren

Anlagen

Loading...