Mitteilungsvorlage - VO/2057/12

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 80 Abs. 1 GO am 22.03.2012 vom Kämmerer aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 29.03.2012 wurde der von ihm bestätigte Entwurf dem Rat zugeleitet.

 

Basis für die Aufstellung des Haushaltsplan-Entwurfes 2012 und die Finanzplanung für die Jahre 2013 – 2015 ist die Finanzplanung des Haushaltes 2011, wobei alle Erträge und Aufwendungen auf ihre aktuelle und zukünftige Entwicklung hin untersucht wurden.

 

Der nunmehr vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen weist folgenden Stand aus:

 

Haushaltsjahr

Ergebnis

Saldo lfd. Verwaltungstätigkeit

 

 

 

2012

– 1.210.712 Euro

- 827.731 Euro

2013

– 1.050.051 Euro

- 269.045 Euro

2014

+    447.784 Euro

+ 1.554.782 Euro

2015

+ 1.330.080 Euro

+ 4.133.309 Euro

 

Aufgrund der aktuellen Planung 2012 muss nochmals die allgemeine Rücklage in Anspruch genommen werden, was nach § 75 Abs. 4 GO der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht bedarf, wobei die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden kann. Eine Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes besteht aber nicht.

 

Der originäre Haushaltsausgleich im Sinne des § 75 Abs. 2 GO wird nach der Planung wieder im Jahr 2014 hergestellt.

 

Das Eigenkapital entwickelt sich wie folgt:

 

 

Diese Ergebnisse zeigen, dass der Konsolidierungskurs unbedingt beibehalten werden muss, damit ab 2014 wieder ein Bestand in der Ausgleichsrücklage aufgebaut werden kann.

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses werden die Eckpunkte der Planung erläutert.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Keine

 

Alternativen:

Keine

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

Loading...