Empfehlungsvorlage - VO/2060/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Rahmen des Jahresabschlusses ergibt sich regelmäßig die Notwendigkeit, nicht ausgezahlte Haushaltsmittel oder nicht in Anspruch genommene Ansätze für Aufwendungen (Ermächtigungen) in das neue Jahr zu übertragen, um z. B. Baumaßnahmen fortzusetzen oder noch im alten Jahr erteilte Aufträge abzuwickeln.

Es handelt sich nicht um zusätzliche Haushaltsmittel, sondern um Mittel aus Haushaltsansätzen, die der Rat bereits für den Haushaltsplan des Vorjahres beschlossen hat. Die Übertragung muss von den Fachbereichen beantragt werden.

 

Nach den Bestimmungen des früheren Haushaltsrechtes war die Bildung von „Haushaltsausgaberesten“ bei erforderlichen Mittelübertragungen in das folgende Haushaltsjahr ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung und wurde dem Rat der Stadt im Rahmen des Rechenschaftsberichtes zur Kenntnis gegeben. Die „Ermächtigungsübertragungen“ im Sinne des NKF erfolgen nunmehr aufgrund des § 22 GemHVO. Werden sie übertragen, erhöhen sie die entsprechenden Positionen im Haushaltsplan des folgenden Jahres.

 

Gem. § 22 Abs. 4 GemHVO ist dem Rat eine Übersicht der Ermächtigungsübertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und den Finanzplan des Folgejahres vorzulegen. Die übertragenen Mittel stehen bei den einzelnen Positionen neben ggf. gebildeten Haushaltsansätzen zur Verfügung.

 

Investiver Finanzplan:

In der Summe handelt es sich um insgesamt 6.877.330,51 Euro bisher nicht verfügter Auszahlungsermächtigungen, die in das Haushaltsjahr 2012 übernommen werden. Die Übersicht für die investiven Maßnahmen wurde den Mitgliedern des Rates zusammen mit dem Entwurf des Haushaltsplans 2012 zur Verfügung gestellt (Anlage 1).

 

Ermächtigungsübertragungen in den Ergebnisplan 2012:

Die Ermächtigungsübertragungen im konsumtiven Bereich beschränken sich erstmals nur auf Ansätze, für die zweckgebundene Mittel vorhanden sind.  Die einzelnen Positionen werden bestimmt und in der nächsten Ratssitzung zur Kenntnis gegeben.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Finanzierung der Auszahlungsermächtigungen in 2012 erfolgt durch die Inanspruchnahme vorhandener liquider Mittel bzw. von Liquiditätskrediten des Jahres 2012. Zur Finanzierung investiver Auszahlungsermächtigungen stehen Kreditermächtigungen aus 2011 zur Verfügung.

 

 

Alternativen:

keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die vorhandene Übersicht zu den Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2012 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, diese gem. § 22 Abs. 4 GemHVO ebenfalls zur Kenntnis zu nehmen.

 

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Anlagen

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