Empfehlungsvorlage - VO/0299/06

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Landesregierung NRW hat Mitte dieses Jahres das so genannte „Mittelstandspaket II“ erlassen. Es enthält eine Reihe von Einzelmaßnahmen, durch die mittelständische Unternehmen wirksam unterstützt werden sollen (s. Anlage).

 

Unter anderem wurden die Vergabegrundsätze für Kommunen geändert. In der Begründung heißt es:

„Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen können bei der Vergabe öffentlicher Aufträge stärker als bisher Unternehmen aus der Region berücksichtigen, damit dort Arbeitsplätze gesichert und geschaffen werden. Danach darf in Zukunft bis 30.000 € Auftragswert freihändig, also ohne Ausschreibung, vergeben werden. Im Tiefbau sind bis zu einem Wert von 300.000 € beschränkte Ausschreibungen erlaubt, im Hochbau liegt die Grenze bei 150.000 €, für sonstige Bauleistungen bei 75.000 €.“

 

Für den Bereich der Verwaltung sind die Vergabegrenzen in der „Dienstanweisung der Stadt Wegberg zum Vergabewesen (Vergabeordnung)“ festgelegt (siehe Anlage). Es handelt sich um eine verwaltungsinterne Dienstanweisung. Die Hauptsatzung regelt in Artikel 12, bis zu welchen Beträgen Aufträge durch die Bürgermeisterin als Geschäfte der laufenden Verwaltung vergeben werden können, die nach der Gemeindeordnung im Namen des Rates auf den/die Bürgermeister/in übertragen sind. Oberhalb dieser Grenzen sind entweder der Rat oder – nach der Zuständigkeitsordnung – die ermächtigten Ausschüsse zuständig.

 

Der Verwaltungsvorstand hat in seiner letzten Sitzung über die vereinfachten Vergabegrundsätze nach dem Mittelstandspaket II beraten. Unter dem Gesichtspunkt, dass hierdurch die mittelständischen Unternehmen am Ort und in der Region gefördert werden sollen, wird auch für den Bereich der Stadt Wegberg eine Anhebung der Grenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen für sinnvoll gehalten. Mit Blick auf die örtlichen Verhältnisse und die Größenordnungen der Aufträge, die von der Stadt Wegberg vergeben werden, hält der Verwaltungsvorstand es allerdings nicht für zweckmäßig, die Möglichkeiten voll auszuschöpfen.

 

In der beiliegenden Übersicht sind die bisherigen Regelungen, die neuen Möglichkeiten nach dem Mittelstandspaket II und die vom Verwaltungsvorstand vorgesehenen künftigen Vergabegrenzen dargestellt. Es ist vorgesehen, die verwaltungsinterne Vergabeordnung mit Wirkung vom 1. Januar 2007 entsprechend zu ändern.

 

In diesem Zusammenhang wird dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Vergabevollmacht für die Bürgermeisterin wie folgt zu erhöhen:

 

Vergabeart

von bisher

auf künftig

Freihändige Vergabe

5.000 €

10.000 €

Beschränkte Ausschreibung

            Bauleistungen (VOB)

            Lieferungen und Leistungen (VOL)

 

20.000 €

12.500 €

 

30.000 €

20.000 €

Öffentliche Ausschreibung

            Bauleistungen (VOB)

            Lieferungen und Leistungen (VOL)

 

50.000 €

25.000 €

 

50.000 €

40.000 €

 

Hierzu ist eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich. Eine Gegenüberstellung „alter Text ./. neuer Text“ und der Entwurf einer Änderungssatzung sind dieser Vorlage ebenfalls beigefügt.  Die Änderung der Hauptsatzung kann nach § 7 Abs. 3 GO NRW nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder beschlossen werden (im Rat mindestens 19 Ja-Stimmen).

 

In Artikel 12 Absatz 4 der Hauptsatzung sind Geschäfte genannt, die innerhalb der Vergabevollmacht der Bürgermeisterin liegen, über die sie allerdings dem Haupt- und Finanzausschuss zu berichten hat, wenn bestimmte Wertgrenzen überschritten werden (z. B. Auftragsvergaben über 5.000 €). Der Text des Artikels 12 Abs. 4 der Hauptsatzung liegt bei. Diesbezüglich wird keine Änderung vorgeschlagen. Sofern Haupt- und Finanzausschuss und Rat mit der Anhebung der Vergabevollmacht einverstanden sind, müsste die Bürgermeisterin dem Haupt- und Finanzausschuss demnach auch künftig über Vergaben mit einem Auftragswert über 5.000 € berichten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Aufträge freihändig oder nach vorheriger beschränkter oder öffentlicher Ausschreibung vergeben worden sind.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

- keine -

 

Alternativen:

- werden nicht vorgeschlagen

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Bürgermeisterin beabsichtigt, die Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen zu erhöhen und die verwaltungsinterne „Dienstanweisung der Stadt Wegberg zum Vergabewesen (Vergabeordnung)“ entsprechend zu ändern. Dadurch sollen mittelständische Unternehmen am Ort und in der Region entsprechend dem Ziel des Mittelstandspakets II der Landesregierung NRW gefördert werden.

 

Der Ausschuss schlägt dem Rat vor, die Vergabevollmacht für die Bürgermeisterin nach Artikel 12 Absatz 3 b) der Hauptsatzung wie folgt zu erhöhen

 

Vergabeart

von bisher

auf künftig

Freihändige Vergabe

5.000 €

10.000 €

Beschränkte Ausschreibung

            Bauleistungen (VOB)

            Lieferungen und Leistungen (VOL)

 

20.000 €

12.500 €

 

30.000 €

20.000 €

Öffentliche Ausschreibung

            Bauleistungen (VOB)

            Lieferungen und Leistungen (VOL)

 

50.000 €

25.000 €

 

50.000 €

40.000 €

 

und hierzu die beiliegende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung zu erlassen.

 

Die Berichtspflichten der Bürgermeisterin nach Artikel 12 Abs. 4 der Hauptsatzung werden nicht verändert.

 

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Anlagen

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