Entscheidungsvorlage - VO/0312/06
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung "Jugendinitiative BGZ 2006" zur Einrichtung eines Jugendtreffs
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Beteiligt:
- Beigeordneter / Dezernat II
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss (HF)
|
Entscheidung
|
|
|
|
05.12.2006
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit
Datum vom 3. November 2006 hat sich Frau Gabriele Peterek im Namen der “Jugendinitiative
BGZ 2006" an die Verwaltung gewandt um
a) einen
zusätzlichen Raum im BGZ zu erhalten, in dem sich die Jugendlichen Teilnehmer einen “Jugendtreff”
einrichten können und
b) eine
finanzielle Unterstützung zu den entstehenden Personalkosten zu erhalten.
Der
Antrag, dem eine Unterschriftenliste beiliegt, die von 36 Jugendlichen
unterzeichnet wurde, ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Die
Einrichtung eines weiteren Treffpunktes, der ausdrücklich nicht in Konkurrenz
zu den bisherigen Angeboten für Jugendliche stehen soll, wird von der
Verwaltung begrüßt. Ein “freier Jugendtreff”, der nach der
vorgelegten Konzeption weitgehend durch die Jugendlichen eigenverantwortlich
geleitet und eingerichtet werden soll, wird so in Wegberg derzeit noch nicht
angeboten. Hier sollten die Erfahrungen abgewartet und dann eine Bewertung
vorgenommen werden. Hiernach kann dann über eine dauerhafte Einrichtung mit
festen Räumlichkeiten entschieden werden.
Die Verwaltung schlägt vor, dass die Einrichtung eines
Jugendtreffs zunächst in den Räumlichkeiten des Mütterzentrums erfolgen soll,
da zunächst keine andere geeignete Räumlichkeit zur Verfügung steht.
Da die beabsichtigte Jugendarbeit vergleichbar mit der
Arbeit in Jugendheimen kirchlicher Träger ist, soll eine Förderung analog der
Bestimmungen der “Richtlinien der Stadt Wegberg über die Gewährung von
Beihilfen an Vereine, Jugendgruppen und Förderung von Veranstaltungen der
Seniorenarbeit” (in der Fassung vom 25. März 2003), Ziffer 3.4, zunächst
für ein Jahr erfolgen.
Hierbei
wird eine Jugendarbeit mit Pauschalzuwendungen gestaffelt nach Öffnungszeiten
gefördert:
|
a) |
Bei bis zu |
5 Std. Jugendarbeit
wöchentlich: |
190,00 €/Jahr |
|
b) |
Bei bis zu |
10 Std. Jugendarbeit wöchentlich: |
308,00 €/Jahr |
|
c) |
Bei bis zu |
15 Std. Jugendarbeit wöchentlich: |
575,00 €/Jahr |
|
d) |
Bei über |
15 Std. Jugendarbeit wöchentlich: |
765,00 €/Jahr |
Um
den Aufbau einer Jugendgruppe zu fördern, soll im ersten Jahr von einer
wöchentlichen Öffnungszeit von 15 Stunden ausgegangen werden. Ende 2007 soll
dann ein Bericht der Verantwortlichen über die Erfahrungen mit dem
“freien Jugendtreff” gegeben werden, der auch Aussagen über eine
weitere Öffnungszeit enthalten soll.
Hiernach
sollte über eine weitere Gewährung von Zuwendungen und Unterbringung in eigenen
Räumlichkeiten entschieden werden.
In
dem zu fertigenden Bericht soll auch angegeben werden, wie die zahlenmäßige
Beteiligung der Jugendlichen war, welche Angebote gemacht wurden und welcher personelle
Einsatz des Mütterzentrums erfolgt ist.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die
Einrichtung soll für das Jahr 2007 mit pauschal 765,00 € analog der
bestehenden Richtlinien der Stadt Wegberg über die Gewährung von Beihilfen an
Jugendgruppen gefördert werden. Nach einem Jahr sollen von den Verantwortlichen
die Erfahrungen schriftlich vorgelegt werden. Hiernach soll über eine weitere
Förderung und Unterbringung in anderen Räumlichkeiten entschieden werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
150,5 kB
|
