Empfehlungsvorlage - VO/0316/06

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Wegberg hat in seiner Sitzung am 19.09.2006 beschlossen auf den Friedhöfen der Stadt Wegberg die Bestattungsform "Wiesengräber" zu ermöglichen, soweit dies nach den örtlichen Verhältnissen möglich ist.

Zur Umsetzung dieses Beschlusses ist es erforderlich die Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Stadt Wegerg (Friedhofssatzung) zu ändern.

In der Anlage ist eine überarbeitete Version der Friedhofssatzung beigefügt, in der die für die Ausführung des o. a. Beschlusses notwendigen Änderungen dargestellt sind. Neben den redaktionellen Änderungen, die sich aus der o. a. Problematik ergeben, sind besonders die neu eingefügten §§ 13a und 22a zu beachten.

 

Darüber hinaus wird vorgeschlagen den § 26 Abs. 2 der Friedhofssatzung mit folgender Begründung zu ändern:

Mit der geltenden Friedhofssatzung wird im § 26 Abs. 2 den Nutzungsberechtigten auch die Möglichkeit eingeräumt, nach Ablauf der Ruhezeit bzw. Nutzungszeit die Grabstätte selber abzuräumen. Dies hat in den letzten Jahren immer häufiger zu Problemen geführt, da die Abräumungen nicht satzungsgemäß durchgeführt wurden (es wurde nur oberflächlich abgeräumt, Betonfundamente blieben in der Erde).

Dies führt zu einem teilweise erheblichen Verwaltungsaufwand (Kontrolle, mehrmaliges Anschreiben der Betroffenen) und zu Schwierigkeiten beim Aushub für eine Folgebestattung.

Es wird deshalb vorgeschlagen, den § 26 der Friedhofssatzung dahin gehend zu ändern, dass Grababräumungen nur noch von der Friedhofsverwaltung durchgeführt werden. Das geschieht selbstverständlich im Normalfall immer in Absprache mit dem Nutzungsberechtigten.

 

Im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Bestattungsform „Wiesengrab“ wurde seitens des Rates noch einmal darum gebeten alle Arbeiten des Baubetriebshofes im Bereich der Friedhofspflege- und Unterhaltung sowie der Bestattungen dem Rat vorzulegen. Dazu sollten die Arbeitsstunden anhand der Aufzeichnungen aus dem Erfassungsprogramm "Regie 68" detailliert dargestellt werden.

 

In der zweiten Anlage zu dieser Vorlage steht Ihnen die Zusammenstellung des Baubetriebshofes über die geleisteten Arbeitsstunden auf den städtischen Friedhöfen zur Verfügung. Die dort aufgeführten Stunden werden dem Fachbereich „Bürgerservice und Sicherheit“ als Auftraggeber durch den Auftragnehmer „Baubetriebshof“ mit den vereinbarten Stundensätzen bzw. vorkalkulierten Beträgen in Rechnung gestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Es entstehen keine Kosten.

 

Alternativen:

Es werden keine Alternativen vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat der Stadt Wegberg vor, er möge die Friedhofssatzung mit Wirkung zum 01.01.2007 in der Form der Verwaltungsvorlage neu beschließen. Die Zusammenstellung des Baubetriebshofes über die geleisteten Arbeitsstunden möge er zur Kenntnis nehmen.

 

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Anlagen

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