Empfehlungsvorlage - VO/0318/06
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Friedhofsgebührensatzung und des dazu gehörigen Gebührentarifs
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Beteiligt:
- Beigeordneter / Dezernat II
- Finale Freigabe:
- Schulz, Ulrich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Vorberatung
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05.12.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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19.12.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Wegberg hat in seiner Sitzung am 19. September 2006 beschlossen, künftig die
Bestattungsform "Wiesengrab" auf den Friedhöfen der Stadt Wegberg
einzuführen. In diesem Zusammenhang liegt Ihnen die Beschlussvorlage zur
Änderung der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Stadt Wegberg
(Friedhofsatzung) vor.
Ausfluss dieser
Satzungsänderung ist, dass die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet Wegberg (Friedhofsgebührensatzung) zu
ändern ist, indem der zu dieser Satzung gehörende Gebührentarif um einige
Punkte ergänzt wird.
Die Gebühren sind
laut o. a. Ratsbeschluss so zu berechnen, dass eine kostendeckende Pflege durch
den Baubetriebshof über die Ruhezeit von 30 Jahren sicher gestellt ist.
Aufgrund des
Änderungsbeschlusses, der sagt, dass auf allen Friedhöfen im Stadtgebiet
"Wiesengrabfelder" wenn möglich eingerichtet werden sollen, entstehen
auch kleinere Wiesengrabfelder. Dadurch bedingt wurden die Kosten des Bauhofes
gegenüber der bisherigen Beratung neu berechnet (s. Anlage).
Diese Mischkalkulation
führt unter Berücksichtigung der in der Beschlussvorlage vom 19.09.2006 dargestellten
Eckpunkte zu folgender Berechnung:
a) Pflege einer
Wiesengrabstätte:
1.785,00 Euro bei 30
Gräbern, bezogen auf 100 qm,
805,00 Euro bei 8 Gräbern, bezogen auf 25 qm.
-------------------
Daraus ergeben sich im
Mittel
2.590, 00 Euro: 38 Gräber =
68,16 Euro x 30 Jahre = 2.044.80 Euro
Unter Berücksichtigung von
Zinserträgen und Preissteigerungsrate (s. Anlage) erhöht sich der vorgenannte
Betrag auf 2.200,00 Euro.
Der Gebührentarif zur
Friedhofsgebührensatzung ist somit unter Punkt 6.7 um den Tarif - Pflege eines
Wiesengrabes 2.200,00 Euro - zu ergänzen.
b) Erhöhter Aufwand des
Baubetriebshofes
Laut Berechnung des
Baubetriebshofes (s. Anlage) ergibt sich auch bei den Bestattungsgebühren ein
erhöhter Aufwand (Schutz vor Fahrspuren auf der Wiesenfläche, Abtransport des
ausgehobenen Erdreiches).
Aus der bestehenden
Gebührenbedarfsberechnung ergibt sich im Gebührentarif unter Position 2.1.1
(Bestattungsgebühr bis 5. Lebensjahr) eine Gebühr von 160,00 EUR sowie unter
Position 2.2.1
(Bestattungsgebühr ab 5. Lebensjahr) eine Gebühr von 487,00 EUR. Ausgehend von
den o. a. Angaben des Baubetriebshofes und den z.Zt. geltenden Stundensätzen
des Baubetriebshofes sind die vorgenannten Gebühren für Wiesengräber jeweils um
108,00 EUR (3 Std. X 36,00 EUR) zu erhöhen.
Im Gebührentarif sind
unter dem Punkt „Bestattungsgebühren“ somit zwei neue Positionen
einzufügen, und zwar:
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2.1.1.1 |
Wiesengrabstätten -
Verstorbene bis zum 5. Lebensjahr - |
268,00 Euro |
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2.2.4 |
Wiesengrabstätten -
Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr - |
595,00 Euro |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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30,5 kB
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