Entscheidungsvorlage - VO/2084/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit E-Mail vom 14.12.2011 hatte Ratsherr Theo-Markus Groß die Verwaltung davon in Kenntnis gesetzt, dass er aus der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN ausgetreten und somit fraktionslos sei jedoch sein Mandat behalte. Anschließend teilte Ratsfrau Nelsbach per EMail vom 18.12.2011 die Gründung der Fraktion Freie Wähler / Unabhängige mit, der auch Ratsherr Theo-Markus Groß als stv. Fraktionsvorsitzender angehöre.

 

Nach § 58 Abs.1 GO NRW entscheidet der Rat mit der Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder über die Zusammensetzung der Ausschüsse. Bei der Zusammensetzung der Ausschüsse ist der „Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Rat und Ausschüssen“ zu beachten. Dieser besagt, dass sich die Kräfteverhältnisse im Rat bei der Besetzung der Ausschüsse widerspiegeln sollen.

 

Dies wird durch Anwendung des Zählverfahrens nach Hare/Niemeyer gemäß § 50 Abs. 3 GO NRW erreicht. Die sich durch Anwendung des Verfahrens ergebenen Änderungen sind nachfolgend tabellarisch dargestellt:

 

Ausschuss

Auswirkungen

Haupt- und Finanzausschuss

Die Linke gewinnt einen Sitz zu Lasten B90/DIE GRÜNEN

Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr

Die FDP gewinnt einen Sitz zu Lasten B90/DIE GRÜNEN

Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport

Die FDP gewinnt einen Sitz zu Lasten B90/DIE GRÜNEN

Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung

Die FDP gewinnt einen Sitz zu Lasten B90/DIE GRÜNEN

Personalausschuss

Der 11. Sitz wird im Losverfahren B90/DIE GRÜNEN / Freie Wähler ermittelt

Rechnungsprüfungs-ausschuss

Der 11. Sitz wird im Losverfahren B90/DIE GRÜNEN / Freie Wähler ermittelt

Wahlprüfungsausschuss

Der 11. Sitz wird im Losverfahren B90/DIE GRÜNEN / Freie Wähler ermittelt

Grundstücksausschuss

Der 5. Sitz wird im Losverfahren B90/DIE GRÜNEN / Freie Wähler ermittelt

 

In der Sitzung des Rates am 06.03.2012 wurden ein Losverfahren nach § 50 Abs. 3 S. 6 GO NRW durchgeführt.

 

Durch das Losverfahren bedingt fällt im jeweiligen Ausschuss der 11. Sitz an:

 

Personalausschuss:                                                                                    Freie Wähler Unabhängige

Rechnungsprüfungsausschuss:                                                        Bündnis 90 / Die Grünen

Wahlprüfungsausschuss:                                                                      Freie Wähler Unabhängige

 

Der 5. Sitz im Grundstücksausschuss fällt an:                             Freie Wähler Unabhängige

 

Darüber hinaus wurde mitgeteilt, dass Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, berechtigt sind, ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger als beratendes Mitglied zu entsenden. (vgl. § 58 Abs.1 GO NRW).

 

Es wurde vereinbart, dass eine Beschlussfassung über die namentliche Besetzung der Ausschüsse dann in der Ratssitzung am 15.05.2012 erfolgen solle.

 

 

Zusätzlich hat die CDU-Fraktion mit Datum vom 16.04.2012 mitgeteilt, dass für Ratsherrn Helmut Joerißen künftig Herr Ralf Schmelich als sachkundiger Bürger im Ausschuss Städtebau, Umwelt und Verkehr die Interessen der Fraktion vertreten soll.

 

 

Weiterhin hat die CDU-Fraktion mitgeteilt, dass der Fraktionsvorsitzende Ratsherr Georg Gellissen auf seinen Sitz im Grundstücksausschuss verzichtet und diesen Sitz der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Verfügung stellt. Damit bleibt Ratsfrau Eleonore Zimmermann unverändert Mitglied und stellvertretende Vorsitzende des Grundstücksausschusses. Als Vertreter von Ratsfrau Zimmermann ist zukünftig Ratsherr Gellissen vorgesehen.

 

 

Die FDP-Fraktion hat mit Datum vom 04.05.2012 ebenfalls mitgeteilt, dass die FDP-Fraktion auf einen Sitz im Personalausschuss verzichtet und diesen Sitz der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Verfügung stellt. Für den sachkundigen Bürger Wolfgang Strahlen (FDP) soll zukünftig der sachkundige Bürger Tobias Arndt (B90/Grüne) im Personalausschuss vertreten sein. Als Vertreter von Herrn Arndt ist Herr Strahlen vorgesehen.

 

 

Die entsprechend geänderten Mitgliederverzeichnisse der verschiedenen Fachausschüsse sind als Anlage beigefügt.

 

Diese gelten vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die Ratsmitglieder.

 

Bürgermeister Pillich nimmt gemäß § 40 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 50 Abs. 3 GO NRW an der Abstimmung nicht teil.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt die Umbesetzung der betroffenen Ausschüsse gemäß den beigefügten Mitgliederverzeichnissen.

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Anlagen

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