Entscheidungsvorlage - VO/2091/12
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Freie Wähler/Unabhängige: 40 jährige Städtepartnerschaft Wegberg, Echt und Maaseik
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- SEWG
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (StaWi)
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Vorberatung
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22.05.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Fraktion Freie Wähler/Unabhängige stellte am 21.02.2012 gem. § 20 der Geschäftsordnung den folgenden Antrag:
Am 13.11.1971 wurde die Städtepartnerschaft zwischen Wegberg, Echt und Maaseik begründet. Für die Fraktion Freie Wähler/Unabhängige ist es unverständlich, warum im Rahmen dieses 40-jährigen Jubiläums keine Feierlichkeiten begangen wurden und dass keine europäischen Fördergelder für ein grenzüberschreitendes Event beantragt wurden, z. B. für den Winterzauber. Die Fraktion Freie Wähler/Unabhängige beantragt nach §20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg, dass die Verwaltung eine Vorlage erstellt in der u. a. folgende Punkte beraten werden:
- Beantwortung der Frage, warum im Rahmen des 40. Jubiläums der
Städtepartnerschaft keine Europäischen Fördergelder für den Winterzauber
beantragt wurden, siehe Eislaufbahn in Vlodrop
- Bericht über Aktivitäten im Rahmen der Städtepartnerschaften der letzten fünf Jahre
- Ausrichtung der Schulen auf mehr niederländischen Sprachunterricht (nicht nur AG's)
an den drei weiterführenden Schulen; die Stadt Wegberg ist hier Schulträger
- Schulpartnerschaften mit Schulen aus den Partnerstädten
- Konsequenzen für die Zukunft der Städtepartnerschaften
- Vorstellung möglicher Förderprogramme/Fördergelder in Rahmen der Euregio
Maas/Rhein unter Berücksichtigung, dass alle drei Partnerstädte im Gebiet der
Euregio Maas/Rhein liegen.
1. Europäische Fördergelder für den Wegberger Winterzauber
Die Stadt Wegberg ist seit dem 01.07.2011 Mitglied in der Euregio Rhein-Maas-Nord. Zur 1. Veranstaltung des Wegberger Winterzaubers vom November 2010 bis Januar 2011 war die Stadt noch nicht Mitglied und konnte daher keine Fördermittel beantragen. Beim Winterzauber handelt es sich um eine kommerzielle Veranstaltung, die aus Spenden- sowie aus Eintrittsgeldern finanziert wird. Zusätzlich werden Standgebühren der Weihnachtsmarktbeschicker erhoben. Bislang wurden die beiden Veranstaltungsreihen ohne eine organisierte Beteiligung niederländischer Gäste durchgeführt, so dass auch keine europäischen Fördergelder beantragt werden konnten.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass aber selbst bei einem organisierten städtepartnerschaftlichen Besucheraustausch eine generelle Förderung der Gesamtkosten des Winterzaubers mit Europäischen Fördergeldern nicht im Sinne der Richtliniengeber sein dürfte, da bei der Veranstaltung wirtschaftliche Erfolge erzielt werden. Vielmehr sieht die Verwaltung die Möglichkeit, für einzelne Maßnahmen wie z.B. Schülerbesuche oder Besuche von Vereinen aus den Niederlanden zur Mitfinanzierung (z.B. Buskosten) Zuschüsse zu beantragen. Sollten künftig derartige Veranstaltungen geplant werden, werden hierzu Fördergelder beantragt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass mindestens ein 50-iger Eigenanteil aus städtischen Haushaltsmitteln zu finanzieren ist.
2. Aktivitäten in den letzten 5 Jahren
Nach mehreren Versuchen der Verwaltung, die Partnerschaft mit neuen Ideen und Aktivitäten zu beleben, hat es 2007 eine Zusammenkunft der beteiligten Städte gegeben, um hier eine zukünftige Zusammenarbeit festzulegen. In diesem Gespräch wurde eine weitere projektbezogene Zusammenarbeit vereinbart.
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport hat in seiner Sitzung am 20.05.2008 beschlossen, eine Arbeitsgruppe - bestehend aus Verwaltung und Vertretern der Fraktionen - zu diesem Thema zu gründen. In einer Zusammenkunft wurde vereinbart, dass die einzelnen Fraktionen sich zu diesem Thema beraten und konkret darlegen sollten, wie eine weitere Arbeit vorstellbar sei und wie Akteure hierfür gewonnen werden können.
Konkrete und umsetzbare Vorschläge zu diesem Thema sind der Verwaltung nicht bekannt.
Vor diesem Hintergrund sind die Aktivitäten und unterstützenden Leistungen auf Einzelinitiativen beschränkt gewesen. Folgende Aktivitäten haben nach Wissen der Verwaltung stattgefunden:
- Jährlicher Besuch der Karnevalsvereine
- Jährliche gegenseitige Schießsportveranstaltung des Schießsportvereins Wegberg mit Echt/Koningsbosch
- Besuchsfahrten des Aktionskreises Wegberger Mühle nach Maaseik und Echt.
3. Ausrichtung der Schulen auf niederländischen Sprachunterricht
Die Stadt Wegberg ist Schulträger von drei weiterführenden Schulen. Die Aufgaben des Schulträgers beschränken sich auf die äußeren Schulangelegenheiten. Das Unterrichtsangebot an den Schulen gehört zu den inneren Schulangelegenheiten, auf die die Verwaltung keinen bestimmenden Einfluss hat.
4. Schulpartnerschaften
Auch hierbei handelt es sich um eine innere Schulangelegenheit. Die Initiative zur Schulpartnerschaft muss nach Meinung der Verwaltung von den Schulen ausgehen, da sie von dort mit Leben gefüllt werden müsste.
5. Konsequenzen für die Zukunft der Städtepartnerschaften
Die Verwaltung hat in den letzten Monaten und Wochen Gespräche mit dem Bürgermeister der Partnerstadt Maaseik Jan Creemers und dem im letzten Monaten neu bestimmten Bürgermeister Jos Hessels der Partnerstadt Echt geführt. Bei den gegenseitigen Besuchen haben alle Beteiligten die Bereitschaft erklärt, die städtepartnerschaftlichen Beziehungen wieder zu aktivieren. Dabei sollten projektbezogene Aktivitäten in den Bereichen Wirtschaft und Tourismus angestoßen werden. Erste Besuche von Gruppen zu den Partnerstädten haben stattgefunden. Inwieweit die Kontakte intensiviert werden können ist natürlich von den Bemühungen der handelnden Personen in den Partnerstädten auch jenseits der Grenze abhängig.
6. Vorstellung möglicher Förderprogramme/Fördergelder
im Rahmen der Euregio Rhein-Maas-Nord
Durch die Mitgliedschaft in der Euregio-Rhein-Maas-Nord hat die Stadt die Möglichkeit, europäische Fördergelder aus dem INTERREG IV A-Projekt zur Finanzierung von grenzüberschreitenden Projekten zu beantragen. Bei Rahmenprojekten bis 50.000,- und Miniprojekten ist grundsätzlich nach Prüfung und Zustimmung des INTERREG-Ausschusses eine 50%-ige Förderung, max. 25.000,- möglich. Dabei sind Aktivitäten in den Handlungsfelder Wirtschaft, Technologie und Innovation, nachhaltige regionale Entwicklung sowie Integration und Gesellschaft förderungsfähig.
Bei allen grenzüberschreitenden Maßnahmen, die seit dem Beitritt der Stadt zur Euregio Rhein-Maas-Nord unter die Förderbestimmungen fallen könnten, prüft daher die Verwaltung, inwieweit eine finanzielle Förderung aus INTERREG-Mitteln möglich ist. Beispiel für ein förderungsfähiges Projekt ist das touristische Konzept mit der Gemeinde Leudal in den Niederlanden zum Thema Grenzüberschreitende Vermarktung der Mühlen, welches in der heutigen Sitzung beraten wird.
