Empfehlungsvorlage - VO/2098/12
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan III-4B, Arsbeck - Auf dem Kamp, zweiter Teilbebauungsplan - Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Schroeders, Friedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Vorberatung
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05.06.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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03.07.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hatte am 09.05.2006 den ersten Teilbebauungsplan für den Bereich Auf dem Kamp in Arsbeck beschlossen. Die Vermarktung der Grundstücke durch die S.E.G. erfolgte in den letzten Jahren und ist nahezu abgeschlossen. Zeitgleich wurde mit der Bebauung des Bereiches begonnen.
Zur Aufschließung weiterer Bauflächen innerhalb der Ortslage Arsbeck beabsichtigt die S.E.G., für den nächsten Bauabschnitt die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um hier mittelfristig weitere Baugrundstücke anbieten zu können. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich bereits als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens schlägt die Verwaltung daher die Fassung des diesbezüglichen Aufstellungsbeschlusses vor. Das Plangebiet hat eine Größe von rund 24.500 qm.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr schlägt dem Rat der Stadt vor, die Aufstellung des Bebauungsplanes III-4B, Arsbeck Auf dem Kamp, zweiter Teilbebauungsplan zu beschließen.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Arsbeck und umfasst eine Teilfläche des Blockinnenbereiches Heiderstraße, Wehrstraße, Bücher Straße, Heuchterstraße und Kampstraße.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.
Grundlagen für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW. S. 666 / SGV NRW 2023), in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414). Beide Rechtsvorschriften gelten in der derzeit gültigen Fassung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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75,7 kB
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