Mitteilungsvorlage - VO/2104/12

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Antrag der Vereinten Freunde Kipshoven vom 03.06.2011 wurde die Einrichtung einer Querungshilfe auf der L 127 in Höhe von Wegberg-Kipshoven erneut thematisiert. Zudem wurde die Verlegung der Betriebsausfahrt der Matthias Heyer oHG unmittelbar an die B 57 angeregt.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr am 08.09.2011 wurde die Verwaltung damit beauftragt, Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW als Straßenbaulastträger sowie der Mattias Heyer oHG zu führen um Lösungsmöglichkeiten zu erörtern.

 

Stellungnahmen beider Seiten liegen der Verwaltung vor.

 

Von Seiten des Landesbetriebes Straßenbau NRW wurde darauf hingewiesen, dass bereits mehrfach zu diesem Thema Stellung bezogen wurde. In einem Schreiben vom 23.11.2007 war seinerzeit bereits mitgeteilt worden, dass der Bau einer Querungshilfe bei einer Straßenbreite von 6,50 m nicht möglich sei.

 

Erforderlich wäre eine Aufweitung der Fahrbahn um mindestens 2,00 m, besser 2,50 m, sowie die Anlegung eines Rad-/ Gehweges auf der Nordseite der L 127.

 

Zusätzlich müsste je nach Art der Aufweitung die Frage der Entwässerung geprüft werden, da die Straße heute beidseitig in das Bankett / den Trennstreifen entwässert und diese Flächen dann zumindest zu Teilen befestigt werden müssten.

 

Im Rahmen einer Erforderlichkeitsprüfung wurde mit Schreiben vom 21.04.2008 das Resultat einer Bedarfsermittlung im Wege einer Zählung durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW mitgeteilt. Es liegt danach keine Erforderlichkeit vor.

 

Unter Bezug auf die im Schreiben vom 03.06.2011 genannten seh- und gehbehinderten Menschen, wies der Landesbetrieb Straßenbau NRW darauf hin, dass zunächst Angaben gemacht werden müssten, ob diese Stelle von seh- behinderten oder gar blinden Menschen frequentiert wird und dass für die weiteren Überlegungen interessant wäre, wie von Seiten der Stadt Wegberg die fußläufige Erreichbarkeit der gedachten Querung über die L 127 vorgesehen sei, da auch der heutige Ausbauzustand der Kreuzstraße nicht für seh- und gehbehinderte Menschen im Sinne einer Barrierefreiheit geeignet ist.

 

Der Erarbeitung eines gemeinsamen Konzeptes zur Findung einer barrierefreien, gemeinsamen Lösung für die Bushaltestelle, die Querung der L 127 und der fußläufigen Zuwegung steht der Landesbetrieb Straßenbau NRW offen gegenüber.

 

Ebenfalls wurde der Landesbetrieb Straßenbau NRW zur Verlegung der Betriebsausfahrt der Matthias Heyer oHG um Stellungnahme gebeten.

 

Es wurde mitgeteilt, dass dieser Wunsch grundsätzlich nicht negativ beurteilt würde, jedoch die Matthias Heyer oHG alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten (incl. anfallender Ablösekosten) zu tragen hätte.

 

Die Matthias Heyer oHG teilte mit, dass bisherige Gespräche mit dem Landesbetrieb gescheitert waren, jedoch immer noch ein Interesse an der Anbindung und der unmittelbaren Auffahrt auf die B 57 / Gladbacher Straße bestünde.

 

Nach einem weiteren Telefonat mit der Niederlassung Mönchengladbach des Landesbetriebes Straßenbau NRW teilte diese mit, dass die Matthias Heyer oHG erneut Kontakt mit der Leitung der Niederlassung aufnehmen möge um eine Anbindung anzuregen. Man stünde einer Anbindung, entgegen früherer Gesprächsinhalte, auf freier Strecke, außerhalb der Ortsdurchfahrten, offen gegenüber. Der Geschäftsführer der Matthias Heyer oHG wurde über das Gesprächsangebot informiert.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Keine.

 

Alternativen:

 

Keine.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt Kenntnis.

Reduzieren

Anlagen

Loading...