Mitteilungsvorlage - VO/2102/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Nach Antrag der SPD-Fraktion vom 10.05.2011 betreffend eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Friedhofstraße im Teilbereich zwischen Brücke und der Einmündung Kahrbahn, wurde die Kreispolizeibehörde entsprechend dem Beschluss vom 15.11.2011 beteiligt.

 

Laut den Messergebnissen welche in einem Zeitraum vom 10.01.2012  bis 15.01.2012 mit Hilfe des Verkehrserfassungsgerätes festgestellt wurden, lag die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit bei einer Stückzahl von weniger als 150 PKW pro Tag bei durchschnittlich 38 km/h.

 

In dem diesbezüglich stattgefundenen Ortstermin am 06.01.2012 wurde mit Herrn Reischert von der Kreispolizeibehörde Heinsberg (KPB HS) erörtert, dass im vorgenannten Bereich nach der Straßenverkehrsordnung keine zwingende Erforderlichkeit zum Eingreifen in den Straßenverkehr und somit in die Reglementierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorliegt. Die Unfalldatenstatistik ist laut der KPB HS ebenfalls unauffällig.

 

Von der Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h wird somit Abstand genommen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Keine.

 

Alternativen:

 

Keine.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt Kenntnis.

 

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Anlagen

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