Entscheidungsvorlage - VO/2115/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für das Jahr 2012 hat die Verwaltung wieder ein umfangreiches Ferienprogramm erarbeitet.

Damit möglichst vielen Kindern und Jugendlichen die Gelegenheit zur Teilnahme geboten wird, soll auch in diesem Jahr das Ferienprogramm wieder in der Mitte der Sommerferien stattfinden, dies entspricht dem Zeitraum 16. Juli 2012 bis 04. August 2012.

 

Auch in diesem Jahr konnten wieder einige Sponsoren für das Ferienprogramm gefunden werden, so dass Busfahrten zum Irrland nach Kevelaer und zum Kletterwald in Süchteln angeboten werden können. Die noch verbleibenden Spendengelder wurden auf verschiedene Ferienprogramm-Angebote aufgeteilt, so dass das Programm größtenteils für die Kinder kostenlos angeboten werden kann.

 

In Ergänzung zum Engagement der örtlichen Vereine und Sponsoren bedarf es auch in diesem Jahr wieder der Einstellung von vier Betreuerinnen und Betreuer für drei Wochen. Die Verwaltung beabsichtigt, vier Mitarbeiter/innen mit entsprechender Qualifikation im Rahmen einer kurzfristigen Teilzeitbeschäftigung einzustellen. Die Tätigkeit erstreckt sich über drei Wochen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von jeweils ca. 12 Stunden. Für die Busfahrten werden zusätzlich jeweils 2 Mitarbeiter aus dem Rathaus und auch die Schulsozialarbeiter mit eingesetzt.

Der Entwurf des Ferienprogramms für das Jahr 2012 ist als Anlage beigefügt. Geringfügige Änderungen bleiben aus organisatorischen Gründen vorbehalten. An der Durchführung des Ferienprogramms beteiligen sich wieder viele Vereine, Institutionen und Einzelpersonen.

Für die unterschiedlichen Programmpunkte wird, wie in den Vorjahren, ein geringer Kostenbeitrag erhoben. Von der Erhebung des Kostenbeitrages wird in entsprechend sozial gelagerten Fällen abgesehen. Bei Anmeldung von drei und mehr Kindern einer Familie schlägt die Verwaltung vor, den Kostenbeitrag ab dem dritten Kind um 50 v.H. zu reduzieren, und zwar bei dem Kind/bei den Kindern mit dem/den höchsten Teilnehmerbeitrag(-beiträgen), unabhängig vom Alter, um eine für die Familie möglichst hohe finanzielle Entlastung  zu erreichen.

Die Ferienprogrammhefte werden an alle Kindergärten und Schulen (bis einschließlich Klasse 7) verteilt. Außerdem liegen die Programmhefte im Rathaus an der Info-Theke zur Mitnahme aus.

 



Die Anmeldungen für die verschiedenen Angebote können am Dienstag, den 26. Juni 2012, in der Zeit von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, in der Wegberger Mühle, vorgenommen werden.

 

Sind nach dem Anmeldeverfahren noch Plätze für anmeldepflichtige Veranstaltungen frei, können diese selbstverständlich auch später gebucht werden.

 

Das Hallenbad ist während der gesamten Ferien geöffnet. Die Liegewiese steht nach Wetterlage zur Verfügung.

 

Da es sich beim Ferienprogramm um ein freiwilliges Angebot der Stadt handelt und Ermächtigungsübertragungen nicht zur Verfügung stehen, kann dies nur durchgeführt werden, soweit die Haushaltssatzung aufgrund von § 80 Abs. 5 GO bekanntgemacht werden darf und damit zugleich die vorläufige Haushaltsführung des § 82 Abs. 1 GO endet.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Es entstehen Aufwendungen für Entschädigungen der Vereine, (Fahrrad-) Ausflüge, Eintrittsgelder, Aktionstag Hallenbad, Versicherung usw. Dieser Aufwand ist von den Teilnehmerzahlen abhängig, so dass eine genaue Aufwandsermittlung derzeit nicht möglich ist.

 

Bei dem Produktsachkonto 06 02 01; 53 39 50 -Sachaufwendungen für das Ferienprogramm- sind im Haushaltsplan 2012 insgesamt 4.000,-- € veranschlagt. Diese Mittel reichen unter Berücksichtigung der Sponsorengelder nach jetzigem Stand aus, um die erforderlichen Aufwendungen zu bestreiten.

 

Die Aufwendungen für das Betreuungspersonal sind ebenfalls im Haushaltsplan 2012 berücksichtigt.

 

 

Alternativen:

Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zu und beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des vorgelegten Konzeptes mit der Durchführung des Ferienprogramms 2012, soweit bis dahin die Haushaltssatzung aufgrund von § 80 Abs. 5 GO bekanntgemacht werden darf und damit zugleich die vorläufige Haushaltsführung des § 82 Abs. 1 GO endet.

 

Bei Anmeldung von drei und mehr Kindern einer Familie ist der Kostenbeitrag ab dem dritten Kind um 50 v.H. zu reduzieren, und zwar bei dem Kind/bei den Kindern mit dem/den höchsten Teilnehmerbeitrag(-beiträgen), unabhängig vom Alter, um eine höchstmögliche finanzielle Ermäßigung zu erreichen.

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Anlagen

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