Empfehlungsvorlage - VO/0234/06
Grunddaten
- Betreff:
-
6. Änderung zur Hundesteuersatzung der Stadt Wegberg vom 09.11.2000, zuletzt geändert durch Satzung vom 13.10.2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
- Beteiligt:
- Beigeordneter / Dezernat II
- Finale Freigabe:
- Storms, Bernd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Kenntnisnahme
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05.12.2006
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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19.12.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat anlässlich ihrer Prüfung empfohlen, die
Hundesteuersätze anzuheben, da sie im Vergleich zu anderen bereits geprüften
Kommunen unterdurchschnittlich seien.
In der als Anlage
beigefügten Übersicht sind die Sätze der Hundesteuer verschiedener umliegender
Städte und Gemeinden aufgeführt.
Zur Zeit werden 2.528
Hunde bei der Stadt zur Hundesteuer veranlagt. Das Aufkommen aus der Hundesteuer
beträgt rund 166.000 €.
Die letzte Erhöhung der
Hundesteuersätze erfolgte zum 01.01.2001.
Die Verwaltung schlägt
vor, die Steuersätze im § 2 Absatz 1 der Hundesteuersatzung ab 01.01.2007 wie
nachstehend dargestellt zu erhöhen:
Die Steuer beträgt
jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam
|
|
|
bisher |
neu |
|
a) |
nur ein Hund gehalten
wird |
56 € |
62 € |
|
b) |
zwei Hunde gehalten
werden je Hund |
80 € |
88 € |
|
c) |
drei oder mehr Hunde
gehalten werden je Hund |
92 € |
104 € |
|
d) |
ein gefährlicher Hund
gehalten wird |
552 € |
608 € |
|
e) |
zwei oder mehr
gefährliche Hunde gehalten werden je Hund |
798 € |
880 € |
Im Übrigen bleibt die
Satzung unverändert.
Im Jahr 2001 wurde durch
die Verwaltung in Zusammenarbeit mit einer Firma eine Hundebestandsaufnahme
durchgeführt, die zu einer zusätzlichen Anzahl von neu angemeldeten Hunden von
etwa 20 % geführt hat. Die Zahl der gemeldeten Hunde ist seit dieser Zeit
konstant geblieben. An- und Abmeldungen glichen sich aus.
Die Verwaltung
beabsichtigt, 2007 eine neue Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Nach
Vorliegen von Angeboten wird die Verwaltung den Haupt- und Finanzausschuss
unterrichten.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss schlägt dem Stadtrat vor, die nachstehende 6. Änderung der
Hundesteuersatzung der Stadt Wegberg zu beschließen:
6. Änderung der
Hundesteuersatzung
der Stadt Wegberg
Aufgrund des § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666 / SGV NRW 2023), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW S. 498) und der §§ 3 und 20
Absatz 2 Buchstabe b) des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW S. 712 / SGV NRW 610),
zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. April 2005 (GV. NRW S. 488), hat der
Rat in seiner Sitzung am .....................2006 folgende Satzung zur
Änderung der Hundesteuersatzung beschlossen:
I.
§ 2 Absatz 1 erhält
folgende Fassung
(1) Die Steuer beträgt
jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam
|
a) |
nur ein Hund gehalten
wird |
62 € |
|
b) |
zwei Hunde gehalten
werden je Hund |
88 € |
|
c) |
drei oder mehr Hunde
gehalten werden je Hund |
104 € |
|
d) |
ein gefährlicher Hund
gehalten wird |
608 € |
|
e) |
zwei oder mehr
gefährliche Hunde gehalten werden je Hund |
880 € |
II.
Diese Satzung tritt am 01.01.2007 in Kraft.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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15 kB
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