Empfehlungsvorlage - VO/0249/06

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 94 Absatz 1 Satz 1 GO NRW beschließt der Rat über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Die nach den gesetzlichen Bestimmungen vorgeschriebene Prüfung der Jahresrechnung 2005 ist erfolgt. Die Prüfungen haben keine Anhaltspunkte ergeben, die einer Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2005 entgegenstehen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

keine

 

Alternativen:

keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Rat vor, die Jahresrechnung wie folgt festzustellen:

 

a)         Einnahmen

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Soll-Einnahmen

47.841.427,74 € 

6.842.896,12 € 

+ neue Haushaltseinnahmereste

0,00 € 

3.479.897,77 € 

./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste

0,00 € 

0,00 € 

./. Abgang alter Kasseneinnahmereste

70.801,20 € 

15.878,84 € 

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

47.770.626,54 € 

10.306.915,05 € 

 

 

 

b)         Ausgaben

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Soll-Ausgaben

47.543.379,35 € 

6.785.770,37 € 

+ neue Haushaltsausgabereste

257.001,61 € 

3.761.804,08 € 

./. Abgang alter Haushaltsausgabereste

29.754,42 € 

240.659,40 € 

Summe bereinigte Soll-Ausgaben

47.770.626,54 € 

10.306.915,05 € 

 

 

Nachrichtlich

In Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt enthaltener Überschuss nach § 41 Absatz 3 Satz 2 GemHVO

0,00 €

Höhe der Zuführung zum Vermögenshaushalt

2.379.364,32 €

Höhe der Mindestzuführung

2.349.376,92 €

 

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