Empfehlungsvorlage - VO/0250/06

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 94 Absatz 1 Satz 2 GO NRW entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung der Bürgermeisterin. Verweigern die Ratsmitglieder die Entlastung oder sprechen sie sie mit Einschränkung aus, so haben sie dafür die Gründe anzugeben.

 

Es ist eine getrennte Beschlussfassung über die Feststellung der Jahresrechnung (Rat § 94 Absatz 1 Satz 1 GO NRW) und die Entlastung der Bürgermeisterin (Ratsmitglieder § 94 Absatz 1 Satz 2) erforderlich.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

keine

 

Alternativen:

keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes und des Rechnungsprüfungsausschusses haben keine Anhaltspunkte ergeben, die einer vorbehaltlosen Entlastung der Bürgermeisterin entgegenstehen. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt den Ratsmitgliedern vor, der Bürgermeisterin Entlastung zu erteilen.

 

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