Empfehlungsvorlage - VO/0276/06

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 07.02.2006 hat der Rat den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan III-2, Dalheim-Rödgen / 6. Änderung, gefasst (siehe Anlage 1). Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine eingeschossige Wohnbebauung in Form eines freistehenden Einfamilienhauses oder eines Doppelhauses innerhalb des Plangebietes zu schaffen.

 

In der Zeit vom 23.10.2006 bis einschließlich 24.11.2006 findet die Auslegung dieses Bebauungsplanentwurfes statt. Die Planunterlagen sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Falls bis zum Ende der Auslegung Anregungen eingehen, werden diese dem Rat für seine Sitzung am 19.12.2006 in einer separaten Vorlage zur Beratung unterbreitet.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Es entstehen die üblichen Personalkosten.

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Für den Fall, dass bis zum Ende der Auslegung Anregungen eingehen, werden diese dem Rat zur Beratung vorgelegt. Ansonsten empfiehlt der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr dem Rat, er möge den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan  III-2, Dalheim-Rödgen / 6. Änderung fassen.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Arsbeck, Flur 27 und betrifft das Flurstück 212. Es wird im Norden durch die Königsberger Straße begrenzt. Im Osten grenzen die Flurstücke 141 und 146, im Süden das Flurstück 151 und im Westen das Flurstück 211 an das Plangebiet. Der genaue Verlauf der Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist im Bebauungsplan zeichnerisch eindeutig festgesetzt.

 

Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung übernommen.

 

Die gestalterischen Festsetzungen gemäß § 86 BauO NRW werden Bestandteil der Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.

 

Mit Inkrafttreten dieses Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan III-2, Dalheim-Rödgen / 6. Änderung rechtskräftig und zugleich werden die für diesen Bereich geltenden Festsetzungen des Bebauungsplanes III-2, Dalheim-Rödgen / 1. Änderung außer Kraft gesetzt.

 

Grundlage für diesen Beschluss ist der § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen, in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023) und § 86 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen - ­Landesbauordnung (BauO NRW) - in der Bekanntmachung der Neufassung vom 01.03.2003 (GV NRW S. 256). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.

 

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Anlagen

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