Empfehlungsvorlage - VO/0299/06
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Hauptsatzung; Auftragsvergaben
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Finale Freigabe:
- Lennartz, Heinz-Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Vorberatung
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05.12.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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19.12.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Landesregierung NRW hat Mitte dieses Jahres das so genannte
„Mittelstandspaket II“ erlassen. Es enthält eine Reihe von
Einzelmaßnahmen, durch die mittelständische Unternehmen wirksam unterstützt
werden sollen (s. Anlage).
Unter
anderem wurden die Vergabegrundsätze für Kommunen geändert. In der Begründung
heißt es:
„Städte
und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen können bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge stärker als bisher Unternehmen aus der Region berücksichtigen, damit
dort Arbeitsplätze gesichert und geschaffen werden. Danach darf in Zukunft bis
30.000 € Auftragswert freihändig, also ohne Ausschreibung, vergeben
werden. Im Tiefbau sind bis zu einem Wert von 300.000 € beschränkte
Ausschreibungen erlaubt, im Hochbau liegt die Grenze bei 150.000 €, für sonstige
Bauleistungen bei 75.000 €.“
Für
den Bereich der Verwaltung sind die Vergabegrenzen in der
„Dienstanweisung der Stadt Wegberg zum Vergabewesen
(Vergabeordnung)“ festgelegt (siehe Anlage). Es handelt sich um eine
verwaltungsinterne Dienstanweisung. Die Hauptsatzung regelt in Artikel 12, bis
zu welchen Beträgen Aufträge durch die Bürgermeisterin als Geschäfte der
laufenden Verwaltung vergeben werden können, die nach der Gemeindeordnung im
Namen des Rates auf den/die Bürgermeister/in übertragen sind. Oberhalb dieser
Grenzen sind entweder der Rat oder – nach der Zuständigkeitsordnung
– die ermächtigten Ausschüsse zuständig.
Der
Verwaltungsvorstand hat in seiner letzten Sitzung über die vereinfachten
Vergabegrundsätze nach dem Mittelstandspaket II beraten. Unter dem
Gesichtspunkt, dass hierdurch die mittelständischen Unternehmen am Ort und in
der Region gefördert werden sollen, wird auch für den Bereich der Stadt Wegberg
eine Anhebung der Grenzen für freihändige Vergaben und beschränkte
Ausschreibungen für sinnvoll gehalten. Mit Blick auf die örtlichen Verhältnisse
und die Größenordnungen der Aufträge, die von der Stadt Wegberg vergeben
werden, hält der Verwaltungsvorstand es allerdings nicht für zweckmäßig, die
Möglichkeiten voll auszuschöpfen.
In
der beiliegenden Übersicht sind die bisherigen Regelungen, die neuen
Möglichkeiten nach dem Mittelstandspaket II und die vom Verwaltungsvorstand
vorgesehenen künftigen Vergabegrenzen dargestellt. Es ist vorgesehen, die
verwaltungsinterne Vergabeordnung mit Wirkung vom 1. Januar 2007 entsprechend
zu ändern.
In
diesem Zusammenhang wird dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat seitens der
Verwaltung vorgeschlagen, die Vergabevollmacht für die Bürgermeisterin wie
folgt zu erhöhen:
|
Vergabeart |
von bisher |
auf künftig |
|
Freihändige
Vergabe |
5.000 € |
10.000 € |
|
Beschränkte
Ausschreibung Bauleistungen (VOB) Lieferungen und Leistungen (VOL) |
20.000 € 12.500 € |
30.000 € 20.000 € |
|
Öffentliche
Ausschreibung Bauleistungen (VOB) Lieferungen und Leistungen (VOL) |
50.000 € 25.000 € |
50.000 € 40.000 € |
Hierzu
ist eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich. Eine Gegenüberstellung
„alter Text ./. neuer Text“ und der Entwurf einer Änderungssatzung
sind dieser Vorlage ebenfalls beigefügt.
Die Änderung der Hauptsatzung kann nach § 7 Abs. 3 GO NRW nur mit der
Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder beschlossen werden (im Rat
mindestens 19 Ja-Stimmen).
In
Artikel 12 Absatz 4 der Hauptsatzung sind Geschäfte genannt, die innerhalb der
Vergabevollmacht der Bürgermeisterin liegen, über die sie allerdings dem Haupt-
und Finanzausschuss zu berichten hat, wenn bestimmte Wertgrenzen überschritten
werden (z. B. Auftragsvergaben über 5.000 €). Der Text des Artikels 12
Abs. 4 der Hauptsatzung liegt bei. Diesbezüglich wird keine Änderung
vorgeschlagen. Sofern Haupt- und Finanzausschuss und Rat mit der Anhebung der
Vergabevollmacht einverstanden sind, müsste die Bürgermeisterin dem Haupt- und
Finanzausschuss demnach auch künftig über Vergaben mit einem Auftragswert über
5.000 € berichten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Aufträge
freihändig oder nach vorheriger beschränkter oder öffentlicher Ausschreibung
vergeben worden sind.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Haupt- und Finanzausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Bürgermeisterin
beabsichtigt, die Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte
Ausschreibungen zu erhöhen und die verwaltungsinterne „Dienstanweisung
der Stadt Wegberg zum Vergabewesen (Vergabeordnung)“ entsprechend zu
ändern. Dadurch sollen mittelständische Unternehmen am Ort und in der Region
entsprechend dem Ziel des Mittelstandspakets II der Landesregierung NRW
gefördert werden.
Der
Ausschuss schlägt dem Rat vor, die Vergabevollmacht für die Bürgermeisterin
nach Artikel 12 Absatz 3 b) der Hauptsatzung wie folgt zu erhöhen
|
Vergabeart |
von bisher |
auf künftig |
|
Freihändige
Vergabe |
5.000 € |
10.000 € |
|
Beschränkte
Ausschreibung Bauleistungen (VOB) Lieferungen und Leistungen (VOL) |
20.000 € 12.500 € |
30.000 € 20.000 € |
|
Öffentliche
Ausschreibung Bauleistungen (VOB) Lieferungen und Leistungen (VOL) |
50.000 € 25.000 € |
50.000 € 40.000 € |
und
hierzu die beiliegende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung zu erlassen.
Die
Berichtspflichten der Bürgermeisterin nach Artikel 12 Abs. 4 der Hauptsatzung
werden nicht verändert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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23,3 kB
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2
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68,6 kB
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12,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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13,6 kB
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5
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(wie Dokument)
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10,9 kB
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6
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(wie Dokument)
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12,9 kB
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