Empfehlungsvorlage - VO/2081/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die FDP-Fraktion hatte mit Schreiben vom 03.12.2011 beantragt, der Rat möge die Verwaltung beauftragen, die Möglichkeiten zur Errichtung von weiteren Windenergieanlagen im Stadtgebiet Wegberg zu prüfen. In seiner Sitzung am 20.12.2011 nahm der Rat von diesem Antrag Kenntnis und hat ihn sogleich an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung verwiesen.

 

Die Verwaltung hat sodann in der Sitzung dieses Ausschusses am 13.03.2012 mitgeteilt, dass durch die Firma NEW Re GmbH eine Beauftragung zur Überprüfung des Stadtgebietes zur Ausweisung weiterer Konzentrationszonen zur Errichtung von zusätzlichen Windenergieanlagen erfolgte. Die diesbezügliche Untersuchung  wurde zwischenzeitlich erstellt und ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Ferner wird ein Mitarbeiter des Büros BMR aus Hückelhoven die Ergebnisse in der Ausschusssitzung vorstellen.

 

Zur Beschleunigung des „Energiewandels“ zur Einsparung von fossilen und atomaren Brennstoffen sowie zur Reduzierung von CO2 wird auf Bundes- und Landesebene auch ein verstärkter Ausbau der Windenergie gefordert. Gemäß Windenergieerlass NRW vom 11.07.2011 soll der Anteil der Windenergie an der Stromerzeugung in NRW von heute 3 % auf mindestens 15 % im Jahre 2020 ausgebaut werden.

 

Die Stadt Wegberg leistete als Einstieg in den vergangenen Jahren - sowohl durch praktische Maßnahmen (etwa energetische Sanierung öffentlicher Gebäude und Installation von Fotovoltaikanlagen) als auch durch planerische Maßnahmen (z.B. Zuordnung neuer Bauflächen im Sinne der Stadt der kurzen Wege auf Ebene der Flächennutzungsplanung, Teilnahme am European Energie Award / EEA) - ihren Beitrag zur CO2-Einsparung. Eine weitere Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen (neben der bestehenden Konzentrationszone nordöstlich des Gewerbe- und Industriegebietes „Wegberg-Oval“) kann diese Bestrebungen weiter voranbringen. Hierbei sind insbesondere die Belange der Wohnbevölkerung und die Zielsetzung „Förderung des Naherholungs- und Kurzzeittourismus“ in den Blick zu nehmen.

 

Als Einstieg in das planungsrechtlich erforderliche Bauleitplanverfahren schlägt die Verwaltung die Fassung des Aufstellungsbeschlusses vor. Im Rahmen dieses Verfahrens ist in erster Linie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange von entscheidender Bedeutung.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Die Kosten für die erforderlichen Untersuchungen werden durch die Firma NEW Re GmbH übernommen.

 

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Stadt, er möge den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes „Ausweisung weiterer Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ auf der Grundlage der vorliegenden Untersuchung vom 02.05.2012 beschließen.

 

Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet.

 

Grundlage für diesen Beschluss ist § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.

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