Empfehlungsvorlage - VO/2099/12
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan IV-8, Klinkum - Ritterweg / Klinkumer Hof - Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Schroeders, Friedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
|
Vorberatung
|
|
|
|
05.06.2012
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Wegberg
|
Entscheidung
|
|
|
|
03.07.2012
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Innerhalb der Ortslage Klinkum ist durch eine Erschließung von derzeit unbebauten Flächen zwischen den Straßen Ritterweg und Klinkumer Hof (Anlage 1) eine weitere Aufschließung von Bauflächen durch die S.E.G. möglich. Hierdurch besteht die Chance, über eine Nachverdichtung zusätzliche Baugrundstücke für Bauwillige in zentraler Lage der Ortslage zukünftig anbieten zu können. Die Bebauung soll in Form von freistehenden Einfamilienhäusern auf Grundstücken zwischen 370 und 530 qm erfolgen. Die Erschließung des Bereiches ist von der Römerstraße über einen Stichweg vorgesehen. Am Ende dieses Stichweges sind eine Wendeanlage und rund sechs Besucherstellplätze konzipiert. Der durch die Verwaltung ausgearbeitete städtebauliche Entwurf ist als Anlage 2 beigefügt.
Zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens schlägt die Verwaltung die Fassung des diesbezüglichen Aufstellungsbeschlusses vor. Das Plangebiet hat eine Größe von rund 4.950 qm.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr schlägt dem Rat der Stadt vor, die Aufstellung des Bebauungsplanes IV-8, Klinkum Ritterweg / Klinkumer Hof zu beschließen.
Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortslage Klinkum und umfasst die Blockinnenbereichsfläche Alte Landstraße, Klinkumer Hof, Römerstraße und Ritterweg.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.
Gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) wird dieser Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Grundlagen für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW. S. 666/ SGV NRW 2023), in Verbindung mit §§ 2 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414). Beide Rechtsvorschriften gelten in der derzeit gültigen Fassung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
73,6 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
788,8 kB
|
