Empfehlungsvorlage - VO/2107/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Ratsfrau Sandra Nelsbach (Freie Wähler) hat mit Datum 03. Mai 2011 gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg einen Antrag gestellt, wonach die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Vereinen, Dorfgemeinschaften und interessierten Bürgern zweimal im Jahr eine zentrale Müllsammelaktion durchführen möge. Ferner sollen Herr Bürgermeister Pillich sowie die beiden stellvertretenden Bürgermeister die Schirmherrschaft für die zentrale Müllsammelaktion übernehmen.

 

Zunächst ist festzustellen, dass die Organisation einer Müllsammelaktion nur deshalb erforderlich ist, weil einige Unbelehrbare ihre Abfälle grundlos in der Natur entsorgen und somit der Umwelt Schaden zufügen.

 

Wie im Antrag der Ratsfrau Nelsbach bereits erwähnt wird, leisten einzelne Dorfgemeinschaften und Interessensgemeinschaften im Bereich der Sammlung von illegal abgelagerten Abfällen seit langer Zeit hervorragende Arbeit. Hervorzuheben hierbei ist, dass eine von der Verwaltung organisierte Müllsammelaktion nicht in Konkurrenz zu den bereits bestehenden Müllsammelaktionen zu sehen ist, sondern als eine Maßnahme zur flächendeckenden Ausweitung angesehen wird.

Aus Sicht der Verwaltung ist es ebenfalls wünschenswert, wenn sich noch mehrere Gemeinschaften und Vereine an den Sammlungen beteiligen würden, um flächendeckend im gesamten Stadtgebiet Wegberg eine saubere Landschaft vorfinden zu können. Um diese möglichst flächendeckende Müllsammelaktion zu verwirklichen, könnte eine von der Verwaltung organisierte Müllsammelaktion hierzu beitragen.

In anderen Kommunen werden bereits erfolgreich zentral von der jeweiligen Verwaltung organisierte Müllsammelaktionen durchgeführt.   

Allerdings ist bei der Einführung einer zentralen Müllsammelaktion zu beachten, dass sich der zu erwartende Erfolg erst in späteren Sammelaktionen einstellen kann, da zunächst eine Akzeptanz hierzu in der Bevölkerung aufgebaut werden muss.

Der günstigste Zeitraum für eine Müllsammelaktion sind im Frühjahr die Monate Februar und März, wenn die Bäume und Sträucher noch nicht treiben und weggeworfene Abfälle so gut sichtbar sind. Im Herbst eignen sich die Monate September und Oktober für eine Müllsammelaktion.

Die erste durch die Verwaltung organisierte Müllsammelaktion könnte dann im Herbst diesen Jahres erfolgen.

Für die Übernahme der Schirmherrschaft hat Herr Bürgermeister Pillich bereits in der Sitzung des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr am 27. März 2012 seine Bereitschaft erklärt.

 

Zur Vorbereitung ist zunächst bei allen Vereinen und Interessensgruppen in einem Informationsschreiben für die bevorstehende Sammelaktion zu werben. Darüber hinaus soll auch in der lokalen Presse ein Aufruf zur Teilnahme an der Müllsammelaktion veröffentlicht werden, um auch interessierte Einzelpersonen für eine Teilnahme zu gewinnen. Zur Koordinierung werden die teilnehmenden Gruppierungen und Einzelpersonen gebeten, ihren bevorzugten Sammelbezirk zu benennen, um eine flächendeckende Sammlung zu ermöglichen.

  

Die Teilnehmer werden von der Stadt Wegberg mit den notwendigen Utensilien wie Handschuhen und Plastiksäcken ausgestattet. Um das Verletzungsrisiko zu verringern, sollen die teilnehmenden Personen im Vorfeld der Sammelaktion aufgefordert werden, Abfälle, die nicht in die bereitgestellten Säcke passen oder zu Problemabfällen wie beispielsweise Altölkanister, Spritzen oder scharfkantige Gegenstände gehören, in einer Fundliste zu lokalisieren. Diese Abfälle sollen separat zu einem späteren Zeitpunkt durch die Verwaltung eingesammelt werden.

Zum Transport der gesammelten Abfälle ist vorgesehen, an einer zentraler Stelle im jeweiligen Sammelbezirk einen Sammelpunkt festzulegen, an dem die gefüllten Abfallsäcke abgestellt werden und hiernach durch die Verwaltung abgeholt werden.

Im Anschluss an die jeweilige Sammelaktion soll den teilnehmenden Personen als Dankeschön für Ihre Bereitschaft zur Teilnahme an der ehrenamtlichen Müllsammelaktion ein kleiner Imbiss und Getränke gereicht werden.

 

Des Weiteren ist die Gewährleistung eines ausreichenden Versicherungsschutzes für die teilnehmenden Personen zu beachten. Für einen derartigen Versicherungsschutz sorgt das Sozialgesetzbuch, Siebtes Buch, wonach Personen, die für eine Körperschaft des öffentlichen Rechts im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung ehrenamtlich tätig werden, während der Ausübung der Tätigkeit einem entsprechenden Versicherungsschutz genießen. Allerdings muss es sich bei der ehrenamtlichen Tätigkeit um Aufgaben handeln, die von der Gebietskörperschaft (Kommune) zu erfüllen wären. Bei der Beseitigung von Abfallablagerung auf öffentlich zugänglichen Grundstücken ist dies der Fall, da hierzu nach § 5 Absatz 6 Satz 2 Landesabfallgesetz eine Verpflichtung für die kreisangehörigen Gemeinden besteht. Um den Versicherungsschutz zu garantieren, ist es weiterhin erforderlich, die an der jeweiligen Sammelaktion teilnehmenden Personen namentlich zu erfassen.

 

Hinsichtlich der Festsetzung der Gebühren für die Entsorgung der gesammelten Abfälle bewilligt der Kreis Heinsberg als zuständiger öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger eine Reduzierung der Tonnagegebühren um die Hälfte bis zu einer Menge von ca. 45 Tonnen. Dies entspricht im Jahr 2012 eine Tonnagegebühr in Höhe von 92,00 Euro. Voraussetzung ist hierfür allerdings, dass die Öffentlichkeit auch über die Unterstützung des Kreises Heinsberg informiert wird.
 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Der Aufwand für die Beschaffung von Handschuhen und Abfallsäcken sowie für den Imbiss und die Getränke werden aus dem Produkt 11 02 00 (Abfallwirtschaft) beim Sachkonto 542900 (Transport und Sammlung von Abfällen) getragen.

Der Aufwand für die Entsorgung der gesammelten Abfälle werden aus dem Produkt 11 02 00 (Abfallwirtschaft) beim Sachkonto 527900 (Deponierung und Beseitigung von Abfällen) getragen.

 

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, die Verwaltung mit der Organisation einer halbjährlichen Müllsammelaktion beginnend im Herbst diesen Jahres zu beauftragen.

 

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Anlagen

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